Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Feuerwache Tornesch-Ahrenlohe geschaffen werden. Das Projekt wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 01.11.2010. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung wurde beschlossen und erneut zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Die Auslegung hat stattgefunden vom 06.12.2010 bis zum 14.01.2011. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 02.12.2010 beteiligt und gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 14.01.2011 abzugeben.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Anregungen oder Hinweise wurden von den Fachbehörden des Kreises Pinneberg, dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holstein Netz AG vorgebracht. In der Anlage sind vom beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen zusammengestellt und Abwägungsvorschläge dazu formuliert worden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

 

Vorgeschlagen wird, die Stellungnahmen gemäß Anlage zu prüfen und den abschließenden Beschluss (Feststellungsbeschluss) zu fassen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Umweltaspekte der Planung wurden im Rahmen des Umweltberichts als Teil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes abgearbeitet.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

 

./.

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

./.

 

 

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 23.01.2011 geprüft. Von der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen nicht abgegeben. Die Zusammenstellung vom 23.01.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Die Ratsversammlung beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

3.      Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 
Reduzieren

Anlagen

Loading...