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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Zu A: Sachbericht

 

Der Bebauungsplan Nr. 58 trat am 25.04.2003 in Kraft und hat die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen zum Ziel. Der Eigentümer Ecke Ahrenloher Straße/ Kuhlenweg möchte jedoch im hinteren Grundstücksteil ein zusätzliches Wohnhaus bauen und scheitert damit an der festgesetzten Art der baulichen Nutzung „Gewerbegebiet“. Deshalb soll  eine Umwidmung von Gewerbegebieten (GE) in Mischgebiete (MI) vorgenommen werden. Die Änderung wurde von der Ratsversammlung am 06.10.2009 als Satzung beschlossen.

 

Die im Parallelverfahren aufgestellte 33. Änderung des Flächennutzungsplanes hat sich aufgrund von Abwägungsdefiziten als nicht genehmigungsfähig herausgestellt. Damit kann aber auch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 nicht in Kraft treten, weil diese Änderung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

 

Die Angelegenheit wurde vom Bau- und Planungsausschuss zuletzt beraten am 04.10.2010. Beschlossen wurde, das Verfahren die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a fortzuführen. Der Flächennutzungsplan kann dann im Wege der Berichtigung angepasst werden. Ferner wurde ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Die Auslegung hat stattgefunden vom 06.12.2010 bis zum 14.01.2011. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 03.12.2010 beteiligt und gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 14.01.2011 abzugeben.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 

Anregungen oder Hinweise wurden von den Fachbehörden des Kreises Pinneberg, dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr und der Handwerkskammer Lübeck vorgebracht. In der Anlage sind vom beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen zusammengestellt und Abwägungsvorschläge dazu formuliert worden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

 

Vorgeschlagen wird, den überholten Satzungsbeschluss vom 06.10.2009 aufzuheben, die während der erneuten Auslegung  eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage zu prüfen und den erneuten Satzungsbeschluss zu fassen. Ferner sollte das Verfahren zur Aufstellung der entbehrlich gewordenen 33. Änderung des Flächennutzungsplanes formell eingestellt werden.

 

 

Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Verfahren zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ahrenloher Straße – Kuhlenweg“ wird eingestellt.

 

Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 vom 04.10.2009 wird aufgehoben.

 

Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 23.01.2011 geprüft. Von der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen nicht abgegeben. Die Zusammenstellung vom 23.01.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet südöstlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 60 m sowie südwestlich des Kuhlenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Bebauungsplanänderung durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

 

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Anlagen

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