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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ sind im wirksamen Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft bzw. eine Grünfläche „Parkanlage“ dargestellt. Deshalb muss im Parallelverfahren die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Die Angelegenheit wurde zuletzt am 07.03.2011 im Bau- und Planungsausschuss beraten. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen wurden geprüft. Der Ausschuss stimmte der Beauftragung einer verkehrstechnischen Untersuchung zu.

 

Die verkehrstechnische Untersuchung wird spätestens am 24.03. vorliegen. Vorab hat das Büro Schubert telefonisch mitgeteilt, dass weder Probleme in der Verkehrsabwicklung noch unzumutbare Belastungen an den vorhandenen Straßen zu erwarten sind.

 

Bereits Mitte 2010 wurde eine schalltechnische Untersuchung  zu Bebauungsplan Nr. 80 erstellt. Nutzungskonflikte mit benachbarten Nutzungen sind danach nicht zu erwarten.

 

Als Anlagen sind die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und die Begründung zur 31. Änderung  beigefügt.  Die geplanten Darstellungen sind aus den vorangegangen Beratungen bereits bekannt.

 

Die schalltechnische Untersuchung, die Verkehrsuntersuchung sowie der Umweltbericht sind der Vorlage zu Bebauungsplan Nr. 80 beigefügt. Auf das nochmalige Beifügen zu dieser Vorlage wird deshalb verzichtet.

 

Die Planunterlagen werden durch das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

Vorgeschlagen wird, nunmehr den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Zu C: Prüfungen

1. Umweltverträglichkeit                                          Die Umweltprüfung wurde durchgeführt.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            ./.

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich „Großer Moorweg“ (Kreisstraße K 22), westlich „Spritzloh“, südlich und entlang des Großen Moorwegs auch nördlich „Brandskamp“ sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht  sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Anlagen

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