Beschlussvorlage - VO/11/081
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 85 "Am Schützenplatz - Am Felde"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Steffi Haase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
02.05.2011
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A: Sachbericht
Auf dem städtischen Grundstück südlich Am Schützenplatz und westlich Am Felde soll eine Kindertagesstätte für 7 Gruppen errichtet werden. Die neue Kindertagesstätte soll insbesondere die DRK-Kindertagesstätte an der Friedlandstraße ersetzen, die einen erheblichen Sanierungsstau aufweist. Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung soll am 16.05.2011 hierüber beraten.
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist ggf. eine entsprechende Bauleitplanung. Der aufzustellende Bebauungsplan muss dafür mindestens den sog. Stand nach § 33 BauGB erreicht haben. Mindestvoraussetzung dafür ist, dass der Bebauungsplanentwurf ausgelegen hat. Der vorgeschlagene Geltungsbereich ist in der folgenden Abbildung umrandet.
Zur Beschleunigung und Vereinfachung wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Ein sog. Bebauungsplan der Innentwicklung kann unter anderem auch aufgestellt werden bei Planungsvorhaben zur Schaffung von Infrastruktureinrichtungen (als solche ist der Neubau der Kindertagesstätte zu sehen). Damit entfällt die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Flächennutzungsplan - in dem für das Plangebiet eine Grünfläche Sport dargestellt ist - wird im Wege der Berichtigung angepasst, so dass ein gesondertes Verfahren zu dessen Änderung nicht durchgeführt werden muss.
Nach § 13 a BauGB kann außerdem die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entfallen. Zwar könnte auch auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden. Diese sollte bei der Vielzahl potenziell Betroffener jedoch trotzdem durchgeführt werden, um nicht (erst) in der Auslegung mit den Stellungnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner konfrontiert zu werden.
Bereits im Vorfeld ist deutlich geworden, dass von Anwohnern erhebliche Verkehrsprobleme befürchtet werden. Dieses ist auch durchaus nicht von der Hand zu weisen. Deshalb wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das den Gesamtbereich um die neue Kindertagesstätte und die Johannes-Schwennesen-Grundschule einbezieht. Ggf. sollen vom Gutachter auch Vorschläge für verkehrslenkende Maßnahmen oder die Umgestaltung von Straßenzügen entwickelt werden.
Der Betrieb der neuen Kindertagesstätte kann durch den Kinderlärm, vor allem aber auch durch den Bring- und Holverkehr zu Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm führen. Südwestlich von der neuen Kindertagesstätte liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung; Beeinträchtigungen durch Geruchsemissionen sind nicht gänzlich auszuschließen. Deshalb soll ggf. auch ein Lärm- und Geruchsgutachten erstellt werden. Mit geprüft werden sollte dann aber auch gleich, ob aus Sicht des Immissionsschutzes die neuen Sportanlagen im Plangebiet evtl. auch für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden könnten.
Vorgeschlagen wird, nunmehr den Aufstellungsbeschluss zu fassen und - eine zustimmende Beschlussfassung durch den Sozialausschuss am 16.05.2011 vorausgesetzt - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, sobald die oben erwähnten Gutachten vorliegen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Eine Umweltprüfung ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt bzw. erfolgt ggf. projektbegleitend zur Planung der neuen Kita
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die lärmtechnische Untersuchung und die Geruchsimmissionsprognose können mit rund 7.700 angesetzt werden. Der Bebauungsplan wird von der Maysack-Sommerfeld Stadtplanung bearbeitet. Hierfür ist von ca. 6.000 Kosten auszugehen. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Für das Gebiet südlich am Am Schützenplatz, östlich Am Felde und nördlich An der Feuerwache wird der Bebauungsplan Nr. 85 Schützenplatz - Am Felde aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Abendveranstaltung durchzuführen.