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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/11/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der/die Verbandsvorsteher ist der/die gesetzliche Vertretung des Zweckverbandes. Dienstvorgesetzter ist die Verbandsversammlung. Die Wahl richtet sich nach § 12 GkZ. Wählbar sind die gesetzlichen Vertreter/innen sowie die weiteren Vertreter/innen. Der/die Verbandsvorsteher wird im Meiststimmenverfahren gewählt. Geheime Wahl ist möglich. Da die Geschäftsführung für den Zweckverband laut öffentlich-rechtlichen Vertrag bei der Stadt Tornesch liegen soll, ist es folgerichtig, den Bürgermeister der Stadt Tornesch für die Wahl vorzuschlagen.

 

Der/die Verbandsvorsteher/in ist zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Der Verbandsvorsteher erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung. t

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Tornesch – Uetersen wählt Herrn Bürgermeister Roland Krügel (in geheimer Wahl) für die Dauer der Wahlzeit der derzeitigen Kreis- und Gemeindevertretungen zum Verbandsvorsteher.

 

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