VHS Beschlussvorlage - VO/11/094
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der/des Verbandsvorstehers/in, Ernennung und Vereidigung durch die Beauftragte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung VHS Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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11.05.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der/die Verbandsvorsteher ist der/die gesetzliche Vertretung des Zweckverbandes. Dienstvorgesetzter ist die Verbandsversammlung. Die Wahl richtet sich nach § 12 GkZ. Wählbar sind die gesetzlichen Vertreter/innen sowie die weiteren Vertreter/innen. Der/die Verbandsvorsteher wird im Meiststimmenverfahren gewählt. Geheime Wahl ist möglich. Da die Geschäftsführung für den Zweckverband laut öffentlich-rechtlichen Vertrag bei der Stadt Tornesch liegen soll, ist es folgerichtig, den Bürgermeister der Stadt Tornesch für die Wahl vorzuschlagen.
Der/die Verbandsvorsteher/in ist zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt