VHS Beschlussvorlage - VO/11/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitgliederund der stellv. Mitglieder sowie Wahl der/des Vorsitzenden und eines/r stellv. Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse laut Verbandssatzung;
hier: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung VHS Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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11.05.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Einziger Ausschuss des Verbandes ist der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Gemäß § 9 der Verbandssatzung besteht der Ausschuss aus 3 Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung. Es wurde jedoch beim TOP Verbandssatzung vorgeschlagen, die Satzung insofern zu ändern, dass der Ausschuss, wie auch die Verbandsversammlung, paritätisch besetzt werden sollte, und die Anzahl der Mitglieder von drei auf vier zu erhöhen. Da es in der Verbandsversammlung keine Fraktionen gibt, wird das Meiststimmenverfahren eingesetzt. Das gleiche gilt für die Wahl der/des Vorsitzenden und seines/ihres Stellvertreters/in.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Tornesch Uetersen -wählt (in geheimer Wahl) in den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
- Für die Stadt Uetersen
Mitglied: Stellvertreter/in
1. Herrn/Frau 1. Herrn/Frau
2. Herrn/Frau 2. Herrn/Frau
- Für die Stadt Tornesch
Mitglied: Stellvertreter/in
1. Herrn/Frau 1. Herrn/Frau
2. Herrn/Frau 2. Herrn/Frau
Die Verbandsversammlung wählt (in geheimer Wahl)
Herrn/Frau
zur/m Vorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung und
Herrn/Frau
zur/m stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung.