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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/11/097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Zweckverband Volkshochschule Tornesch-Uetersen wird zum 01.08.2011 als Träger der Volkshochschule Tornesch-Uetersen offiziell seine Arbeit aufnehmen. Die jetzigen Volkshochschulen Tornesch und Uetersen werden zusammengeschlossen. Beide Volkshochschulen arbeiten jeweils mit einer eigenen Gebührenordnung, die zum 01.08.2011 außer Kraft gesetzt wird.

 

Die neue Gebührensatzung regelt die Teilnahmezahl, die Unterrichtseinheiten sowie die Gebührenberechnung und –ermäßigung. 

 

Die Gebührenberechnung sollte eine möglichst breite Flexibilisierung für die Volkshochschule beinhalten, um auch spezielle Angebote zu berücksichtigen. Die Regelgebühr beträgt 2,00 € pro Unterrichtseinheit/45 Min. und gilt für Kurse ab 10 Teilnehmer/innen.

 

Für Kurse unter 10 Teilnehmer/innen sind ebenfalls feste Gebührensätze je nach Anzahl der Teilnehmer/innen vorgesehen. Für bestimmte Fachbereiche gelten gesonderte Gebühren. Die Musikkurse enthalten ebenfalls eine Gebührenstaffelung.

 

Die Sondergebühr bietet die Möglichkeit, die Besonderheiten des Einzelfalls hinsichtlich der Kosten-Leistungskomponente insbesondere bei arbeits- und kostenintensiven Kursen zu berücksichtigen.

 

Beim Fachbereich „junge vhs“ soll speziell auf die Sozialverträglichkeit der Gebühren bezogen auf die Zielgruppe geachtet werden. Auch die besondere Situation der Kindermusikkurse in Uetersen, die in der Regel nicht kostendeckend sind, wird bei den Sondergebühren berücksichtigt. Langfristig sollte aber für neue Angebote in Uetersen eine moderate Erhöhung erfolgen.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2011 geregelt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt die dieser Vorlage anliegende Gebührensatzung. Sie tritt zum 01.08.2011 in Kraft. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die Gebührensatzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Anlagen

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