Beschlussvorlage - -1-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.06.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Hauptausschuss hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einer Person der Fraktionen und der Verwaltung, eingesetzt, um einen mehrheitsfähigen Entwurf der neuen Geschäftsordnung für die Ratsversammlung zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat am 28.02. und 28.03.2011 getagt und anliegenden Entwurf erarbeitet, der auch schon in den Fraktionen beraten wurde. Änderungswünsche der Fraktionen wurden nicht hervorgebracht, die Verwaltung bittet jedoch, noch folgende Änderungen zu beraten:
1. In § 6 Abs. 7 Satz 1: Der Einladung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind Beschlussvorlagen beizufügen. Es wird vorgeschlagen, dass Wort sind durch sollen auszutauschen.
Begründung: Ein Tagesordnungspunkt kann durchaus auch ein Bericht oder ein Fraktionsantrag sein. Durch das Wort sind entsteht hier eine Selbstverpflichtung, die nicht immer durch zustehen ist. Durch das Wort sollen kann die bisherige Praxis beibehalten werden.
2. In § 15 Abs. 8: Anträge und Vorlagen, die Mehrausgaben verursachen oder vorgesehene Einnahmen vermindern, sollen einen Deckungsvorschlag beinhalten. Hier wird vorgeschlagen, dass Wort sollen durch das Wort sind zu tauschen.
Begründung: Hier sollte eine Verpflichtung selbstverständlich sein. Die bisherige Regelung hat sich m.E. bewährt.
3. § 19; Unterbrechung der Sitzung: Streichung des Satzes: Dies gilt für jeden Tagesordnungspunkt nur einmal
Begründung: Warum sollte man eine Beratung nicht mehrmals unterbrechen können, wenn es der Mehrheitsfindung dient? Auch hier hat sich m.E. die bisherige Regelung bewährt.
Ansonsten beinhaltet die neue Geschäftsordnung folgende wesentliche Neuerungen/Änderungen:
· Die Abwicklung des Sitzungsdienstes über das Ratsinformationssystem wurde manifestiert.
· Verlängerung der Einladungsfrist von 7 auf 10 Tagen. Dies bedeutet eine Vereinfachung der Arbeit in den Fraktionen.
· Niederschriften sind drei Wochen nach der Sitzung bereit zu stellen.
· Verankerung von Datenschutzbestimmungen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,1 kB
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