Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - -1-1-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Hauptausschuss hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einer Person der Fraktionen und der Verwaltung, eingesetzt, um einen mehrheitsfähigen Entwurf der neuen Geschäftsordnung für die Ratsversammlung zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat am 28.02. und 28.03.2011 getagt und anliegenden Entwurf erarbeitet, der auch schon in den Fraktionen beraten wurde. Änderungswünsche der Fraktionen wurden nicht hervorgebracht, die Verwaltung bittet jedoch, noch folgende Änderungen zu beraten:

 

1.      In § 6 Abs. 7 Satz 1: Der Einladung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind Beschlussvorlagen beizufügen. Es wird vorgeschlagen, dass Wort „sind“ durch „sollen“ auszutauschen.

Begründung: Ein Tagesordnungspunkt kann durchaus auch ein Bericht oder ein Fraktionsantrag sein. Durch das Wort „sind“ entsteht hier eine Selbstverpflichtung, die nicht immer durch zustehen ist. Durch das Wort „sollen“ kann die bisherige Praxis beibehalten werden.

2.      In § 15 Abs. 8: Anträge und Vorlagen, die Mehrausgaben verursachen oder vorgesehene Einnahmen vermindern, sollen einen Deckungsvorschlag beinhalten. Hier wird vorgeschlagen, dass Wort „sollen“ durch das Wort „sind“ zu tauschen.

Begründung: Hier sollte eine Verpflichtung selbstverständlich sein. Die bisherige Regelung hat sich m.E. bewährt.

3.      § 19; Unterbrechung der Sitzung: Streichung des  Satzes: Dies gilt für jeden Tagesordnungspunkt nur einmal

Begründung: Warum sollte man eine Beratung nicht mehrmals unterbrechen können, wenn es der Mehrheitsfindung dient? Auch hier hat sich m.E. die bisherige Regelung bewährt.

 

Ansonsten beinhaltet die neue Geschäftsordnung folgende wesentliche Neuerungen/Änderungen:

 

·         Die Abwicklung des Sitzungsdienstes über das Ratsinformationssystem wurde manifestiert.

·         Verlängerung der Einladungsfrist von 7 auf 10 Tagen. Dies bedeutet eine Vereinfachung der Arbeit in den Fraktionen.

·         Niederschriften sind drei Wochen nach der Sitzung bereit zu stellen.

·         Verankerung  von Datenschutzbestimmungen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegende Geschäftsordnung für die Ratsversammlung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...