Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/272

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, die Kreisfeuerwehrzentrale in Tornesch-Ahrenlohe zu erweitern. Geplant sind verschiedene Gebäude, Fahrzeughallen und Freiflächen. Diese Erweiterung ist auf dem heutigen Gelände nicht mehr möglich. Für die Erweiterung soll das Gelände deshalb um rund 1,7 ha vergrößert werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür müssen durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 und eine 37. Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Die Bebauungsplanänderung soll auch noch den nordwestlich angrenzenden Bereich bis zur Lise-Meitner-Allee umfassen, da sich hier im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines größeren Gewerbebetriebes Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben, die jetzt in den Bebauungsplan mit einfließen sollen.

 

Am 26.09.2011 fasste der Bau- und Planungsausschuss den Auslegungsbeschluss für die 37. F-Planänderung. Die öffentliche Auslegung hat vom 18.10. bis 18.11.2011 stattgefunden, Nachbargemeinden, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 28.11.2011 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. In diesem Beteiligungsschritt wurden lediglich drei Stellungnahmen mit weiteren Anregungen abgegeben.

 

 

 

 

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wurden zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, über die der Bau- und Planungsausschuss bereits am 26.09.2011 beraten hat (Tabelle mit Abwägungsvorschlag vom 03.08.2011). Folgende Stellungnahmen mit weiteren Anregungen wurden im Rahmen der nun erfolgten Behördenbeteiligung (gem. §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB) abgegeben:

 

Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt – Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 11.11.2011:

 

„Die 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Tornesch kann aus Sicht der Unteren Wasserbehörde plangemäß verwirklicht werden, wenn nachfolgendes beachtet wird: Die Änderung wird Bestandteil des Entwässerungskonzepts des B-Plan-Gebiets Nr.47. Das Entwässerungskonzept ist im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.“

 

Abwägungsvorschlag der Stadt Tornesch vom 12.01.2012:

 

Es haben bereits Gespräche des Vorhabenträgers mit der Unteren Wasserbehörde stattgefunden.

Der Hinweis wird zu gegebener Zeit (im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens) beachtet

 

 

Gemeinde Kummerfeld, Schreiben vom 18.10.2011

 

„Gegen die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes hat die Gemeinde Kummerfeld folgende Anregungen vorzubringen: Seitens der Gemeinde Kummerfeld wird angeregt für diesen Bereich eine direkte Anbindung zur BAB A23 zu schaffen, um den nicht unerheblichen LKW-Verkehr zur und von der Anbindung „Pinneberg-Nord“ durch Kummerfeld zu unterbinden.“

 

Abwägungsvorschlag der Stadt Tornesch vom 12.01.2012:

 

Der Geltungsbereich der 37. Flächennutzungsplanänderung ist über die Lise-Meitner-Allee bzw. die K21, die L110 und die Anschlussstelle Tornesch bereits gut an die A 23 angebunden (die Entfernung zur Anschlussstelle beträgt 1,3 – 2,4 km), so dass eine weitere Anschlussstelle in diesem Bereich gegenüber der zuständigen Landesbehörde nicht durchsetzbar wäre.

 

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

 

AG 29 – Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein, Schreiben vom 17.11.2011

„Die Planung verfolgt die Ausweitung der Kreisfeuerwehrzentrale in ursprünglich als Gewerbegebiet vorgesehene Flächen. Dabei kommt es zu Versiegelungen und Verlusten an wertvollen natürlichen Strukturen wie Grünland, Knicks und landschaftsprägenden Großbäumen. Damit geht der Trend zur Zerstörung der ehemaligen Kulturlandschaft unverändert weiter, was von der AG-29 sehr kritisch beurteilt wird.

Ob eine Erweiterung im vorgesehenen Umfang notwendig ist, kann nicht plausibel dargelegt werden. Die Erhaltung der gesetzlich geschützten Knicks bzw. Vermeidungsstrategien wurden in der Planung nicht hinreichend berücksichtigt. Die F-Planänderung wird in der vorliegenden Form daher von der AG-29 abgelehnt.

Die im artenschutzrechtlichen Gutachten von Bioplan 2008 vorgeschlagenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wurden nicht umgesetzt und sind nicht auf die jetzige Planänderung anwendbar. So wurde eine Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Knicks für notwendig erachtet, was mit der vorliegenden Planung nicht erreicht werden kann. Alle vier Knickanlagen mitsamt Großbaumbestand werden beseitigt, womit zwingend artenschutzrechtliche Verbotstatbestände § 44(1) BNatSchG für Brutvögel und Fledermäuse ausgelöst werden. Es muss auch angesichts der Dimensionen des 12,7 ha großen Plangebietes von einer erheblichen Störung ausgegangen werden, die die Erhaltungszustände der lokalen Fledermauspopulationen gefährden. Der Charakter der Landschaft verändert sich völlig.

 

 

 

 

 

 

Zu den Störfaktoren durch Verlust der Lebensstätten kommen noch Licht- und Lärmemissionen, die in ihrer Wirkung auf lokale Vogel und Fledermauspopulationen bisher unzureichend untersucht wurden.

 

Um fortdauernde ökologische Funktionen zu gewährleisten, werden vorgezogene Maßnahmen für notwendig erachtet, die sich nicht auf das Aufhängen von Nisthilfen beschränken. Ohnehin wäre erst die erfolgreiche Wiederbesiedlung nachzuweisen.“

 

Abwägungsvorschlag der Stadt Tornesch vom 12.01.2012:

 

Um die Äußerung im Rahmen der Abwägung adäquat bearbeiten zu können, wurde durch den Vorhabenträger eine Stellungnahme des für diese Fragestellungen relevanten Fachgutachters Dipl.-Biol. Karsten Lutz angefordert (Vgl. Anlage: Stellungnahme Lutz vom 27.12.2011). Der Gutachter hat bereits für den Umweltbericht ein entsprechendes Fachgutachten erstellt. Die Inhalte dieser Stellungnahme werden Teil des Abwägungsvorschlags der Stadt Tornesch:

 

 

 

 

 

 

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden, soweit dies nicht im Geltungsbereich der 1.Änderung des B-Plans 47 möglich ist, durch den Kreis bzw. durch die Stadt Tornesch auf gemeindeeigenen Flächen durchgeführt.

 

Die Funktionen der Lebensstätten in den Knicks bleiben langfristig erhalten, weil sie verschoben werden bzw. neu angelegt werden (BIOPLAN (2008), LUTZ (2010a)).

 

In den Knicks des Vorhabengebietes befinden sich keine Fledermaus-Quartiere (Vgl. LUTZ (2010a)) und damit keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44. Es werden somit auch keine beschädigt. Der Erhaltungszustand der lokalen Fledermauspopulation wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, weil das Vorhaben nicht zu Verletzungen führt oder die Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt. Störungen treten nicht auf.

 

Zu Lärmemissionen ist festzustellen, dass der Lärm gewöhnlichen Gewerbebetriebs und damit auch einer Kreisfeuerwehrzentrale (Motorengeräusche, Geräusche von Maschinen) für Fledermäuse irrelevant ist. Das Ausmaß von Emissionen stofflicher und energetischer Art wird hier ausreichend durch die Bedürfnisse der sich dort aufhaltenden Menschen begrenzt.

Eine Ausnahme können Lichtemissionen darstellen, da hier ein Wirkfaktor besonders in der Aktivitätsphase von Fledermäusen auftritt. Licht wirkt auf Fledermäuse

1. indirekt anlockend, wenn Insektenkonzentrationen an Außenlampen bejagt und abgesammelt werden,

2. abschreckend, weil Fledermäuse in beleuchteten Arealen Fressfeinden stärker ausgeliefert sind.

a. beleuchtete Höhleneingänge können dadurch unbrauchbar werden,

b. beleuchtete Areale werden gemieden, was zur Verkleinerung der Jagdgebiete führen kann und Flugverbindungsstrecken unterbrechen kann

Stark beleuchtete Plätze können somit Fledermäuse aus den erleuchteten Bereichen verscheuchen. Damit fallen diese Flächen temporär zur Nahrungssuche aus. Dieser Verlust ist jedoch als geringfügig einzuschätzen, da die beleuchteten Plätze überwiegend versiegelt sind und keine Bedeutung als Nahrungsfläche haben.

Eine Zerschneidung von eventuellen Flugstrecken im Bereich der Kreisfeuerwehrzentrale ist für Fledermäuse verhältnismäßig leicht zu umfliegen und vor allem zu überfliegen, wenn die Lampen nicht nach oben abstrahlen.

Negative Wirkung könnte entstehen, wenn es zu veränderten Lichtverhältnissen im Bereich der (potenziellen) Quartiere, also außerhalb des Untersuchungsgebietes im Wald oder dem westlichen Redder, kommt. Dies könnte zu einer Entwertung der Quartiere führen. Im Rahmen der konkreten Planung wird darauf geachtet werden, dass die konkreten Vorhaben zu keiner erhöhten Lichtemission auf den Wald und die bestehen bleibenden Knicks führt: Die vorgesehene Beleuchtung soll nur mit nach unten strahlenden Leuchten erfolgen, in nutzungsfreien oder -armen Zeiten wird die Beleuchtung auf 50 % heruntergeschaltet, im Einsatzfall kann die Leistung innerhalb weniger Sekunden erhöht werden.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

 

Eine Änderung des Entwurfs zur 37. Flächennutzungsplanänderung wird nicht erforderlich. Der entsprechende Feststellungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird durch das Büro Dänekamp+Partner mit dem Planungsbüro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung und dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, Kreis Pinneberg und Stadt Tornesch teilen sich die Kosten. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 12.01.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.01.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Ratsversammlung beschließt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...