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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/276

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Neubau der Straße Gerberweg und der Straße Hasweg zwischen Hafenstraße und Pinneberger Straße wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 02. Mai 2011 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Die Entwurfsplanung soll an dieser Stelle noch mal kurz dargestellt werden.

 

1.)    Gerberweg

 

Der Gerberweg soll eine Fahrbahnbreite von 5,50 m erhalten. Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen kann der geplante Gehweg auf der Ostseite nur mit einer Breite von 1,50 m hergestellt werden.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

2.)    Hasweg

 

Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Straßen Hasweg zwischen der Hasweg Haus Nr.10/12 und der Pinneberger Straße vorgeschlagen.

 

Der Einmündungsbereich Hafenstraße/Hasweg bis zur Höhe Hasweg Nr. 10/12 bleibt erhalten. Ab Hasweg Nr. 10/12 bis zur Gabelung (Hasweg Nord) erhält die Fahrbahn eine Breite von 5,50 m. Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen kann der Gehweg auf der Südseite nur mit einer Breite von 1,50 m hergestellt werden.

 

Für den Hasweg Ost ist aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen, des vorhandenen Graben und des auf der Südseite geplanten Gehwegs mit einer Breite von 1,50 m ein Neubau der Fahrbahn mit eine Breite von 3,50 m vorgesehen.

 

Somit ist kein Begegnungsverkehr PKW/LKW mehr möglich. Nach Rücksprache mit Frau Biermann vom Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit von der Kreisverwaltung Pinneberg kann eine Einbahnstraßenregelung Abhilfe schaffen.

 

Diese sieht folgendermaßen aus. Der Verkehr aus dem Hasweg in Richtung Pinneberger Straße wird über den Hasweg Ost abgeleitet. Das Einfahren in den Hasweg von der Pinneberger Straße erfolgt nur noch über den Hasweg Nord.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Die erste Anliegerinformationsveranstaltung fand am 14. Juni 2011 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Seitens der Anlieger wurden Änderungswünsche an der vorgestellten Entwurfsplanung geäußert. Im Wesentlichen gab es folgende Wünsche/Anregungen:

 

  • klare Verkehrsführung Anlieferverkehr Fa. Werner
  • Wegfall des Gehweges im Bereich Hasweg West und Hasweg Mitte/Ost
  • Neubau der Straße Hasweg ab der Einmündung Gerberweg als

Mischverkehrsfläche

 

Die Realisierung der Anliegerwünsche wurde mit Frau Biermann vom Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit abgeklärt und die Entwurfsplanung überarbeitet.

Die überabeitete Entwurfsplanung sieht jetzt folgendermaßen aus:

 

Der Hasweg West und der Gerberweg werden als abknickende Vorfahrtsstraße (Tiefbord) hergestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Der Gehweg im Hasweg West sowie im Gerberweg bleibt mit einer Breite von 1,50 m erhalten. Die Tempo-30-Regelung bleibt erhalten.

 

Um die abknickende Vorfahrt optisch zu verstärken, wird die Fahrbahn im Hasweg Mitte (hinter der Einmündung Gerberweg) auf 3,50 m eingeengt und verschwenkt. Der aus dem Hasweg West kommende Gehweg wird bis hinter die Einengung / Verschwenkung (Höhe Haus-Nr. 20) geführt und läuft dann aus.

 

Der Hasweg Mitte und Hasweg Ost werden in Pflasterbauweise hergestellt. Die Tempo-30-Regelung bleibt auch hier erhalten. Eine Ausweisung als Mischverkehrsfläche ist nicht möglich, da die baulichen Anforderungen (Fahrbahnbreiten und Verschwenkungen, Ausweisung Parkplätze) nicht erfüllt werden können. Auch die Ausweisung des Teilstückes Hasweg als Mischverkehrsfläche ist aufgrund der Einmündung in eine Landesstraße nicht mehr möglich.

Die Breite der Fahrbahn liegt zwischen 3,50 m und 6,00 m. Auf Wunsch der Anlieger wird kein Gehweg hergestellt. Die in der ersten Entwurfsplanung vorgesehene Einbahnstraßenregelung entfällt. Diese Regelung wird nur umgesetzt sofern Probleme auftreten sollten.

 

Die überarbeitete Entwurfsplanung wurde den Anliegern in einer zweiten Anliegerinformationsveranstaltung am 16. Januar 2012 vorgestellt.

 

Seitens der Anlieger wurden keine Änderungswünsche an der überarbeiteten vorgestellten Entwurfsplanung geäußert. Wünsche wie Verbreiterungen von Grundstückszufahrten sowie zusätzliche Zufahrten werden im direkten Gespräch mit den Eigentümern geklärt.

 

 

 

Bauzeit

 

  • möglicher Baubeginn Ende März 2012
  • Bauablauf

Neuverlegung Versorgungsleitungen

Neuverlegung Regenwasserkanalisation

Sanierung Schmutzwasserkanalisation

Straßenbau (die Arbeiten werden teilweise parallel ausgeführt)

  • Bauende voraussichtlich Dezember 2012

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit. Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient der Hasweg im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

Nach einer Kostenschätzung wird mit folgenden Kosten (100 % Straßenbau 50% Regenwasser) einschl. Honorar gerechnet:

 

Hasweg Mitte / Hasweg Ost 220.000 Euro

 

Die Kosten für den Hasweg West und den Gerberweg werden von der Firma H.G.Werner übernommen.

 

Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich aus ca. 7,30 Euro / m²:

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der überarbeiteten vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen.

 

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Anlagen

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