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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/360

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans „Ahrenloher Str. – östlich Moorkamp“ wird im Parallelverfahren zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans 60 „Moorkamp“ aufgestellt. Planungsziel ist es, die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der im Plangebiet bestehenden Produktions- und Verkaufsanlagen des Gartenmarktes zu schaffen.

 

Über die Planung wurde zuletzt am 05.09.2011 beraten, damals wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung hat vom 06.10.- 07.11.2011 stattgefunden, die Ergebnisse der Abwägung sind in der Abwägungstabelle des Planungsbüros vom 20.07.2012 zusammengefasst.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist es erforderlich, dass vor Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger abgeschlossen wird. Dies konnte zwischenzeitlich erreicht werden, so dass der Satzungsbeschluss für die 3.Änderung des Bebauungsplans 60 und parallel dazu der Feststellungsbeschluss für die 34. Flächennutzungsplanänderung erfolgen kann.

Wie bereits in der Vorlage VO/12/358  (Ratsversammlung vom 19.06.12) erläutert, ist es durch eine Änderung der Rechtsauffassung in Bezug auf die Bekanntmachungsform erforderlich geworden, Bauleitpläne neu auszulegen (Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen führt aus, dass eine Hauptsatzung, die bestimmt, Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB hätten ausschließlich über die Homepage der planenden Gemeinde zu erfolgen, gegen höherrangiges Bundesrecht, nämlich § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB verstoße. Diese Regelung sähe nämlich nur den „ergänzenden“ Einsatz von elektronischen Medien bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bauleitplänen vor. (Beschluss des 1. Senats des OVG Lüneburg vom 04.05.2012 (Az.: 1 MN 218/11)). Damit auch im Falle der 34.FNP-Änderung einer Genehmigung durch das Innenministerium SH nichts im Wege steht, sollte auch in diesem Falle eine erneute Auslegung der Pläne erfolgen.

 

Für den Fall der 34. FNP-Änderung und der 3. Änderung des B-Plans 60 bedeutet dies:

 

  1. Beschluss zur Wiederholung der Auslegung (Auslegungsbeschluss)
  2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
  3. Erneute öffentliche Auslegung
  4. (falls inhaltlich neue Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben werden: Beschluss zur Abwägung über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung)
  5. Feststellungs-/Satzungsbeschluss
  6. Die Beschlüsse können mit Ausnahme von 4. als Vorratsbeschluss gefasst werden. D.h., dass die Bau- und Planungsausschuss sowie Ratsversammlung bereits vor der öffentlichen Auslegung den Beschluss fassen, dass der Feststellungs-/Satzungsbeschluss erfolgt ist, sofern während der öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben worden sind.
 
Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird durch das Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Zumholz Landschaftsarchitektur sowie Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.    
  2. Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
  3. Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):
    1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.07.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.07.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
    2. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
    3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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