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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/367

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Schreiben vom 23.07.2012 beantragt die AWO SH gGmbH ab 01.08.2013 die Erweiterung der Öffnungszeit für eine Elementargruppe des AWO-Bewegungskindergartens von zurzeit 12.00 Uhr auf 14.00 Uhr. Ausschlaggebend für die damit einhergehende komplette Einstellung der Vormittagsbetreuung in dem AWO-Bewegungskindergarten sei lt. Stellungnahme der Einrichtungsleiterin, dass zunehmend Eltern einen Mehrbedarf für die Betreuung ihrer Kinder benötigen, um einer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Im AWO-Bewegungskindergarten werden zurzeit inklusive der „Waldmäuse“ 105 Kinder in insgesamt 6 Gruppen betreut. Aufgrund des Ausbaus der Betreuungsangebote für Unter-Dreijährige wurden in dieser Kindertagesstätte zwischenzeitlich zwei Elementargruppen in Familiengruppen umgewandelt. Damit nach Vollendung des 3. Lebensjahres ein Wechsel in die Elementarbetreuung möglich ist, wurden zwei weitere Elementargruppen als „Partnergruppe“ mit einem vergleichbaren zeitlichen Betreuungsangebot eingerichtet. Auch die wöchentliche Betreuungszeit im Waldkindergarten wurde gemäß dem mitgeteilten Bedarf von ursprünglich 20 Wochenstunden auf 25 Stunden erhöht. Somit ist nur noch die „Regenbogengruppe“ als reine Vormittagsgruppe erhalten geblieben. Weitere Vormittagsplätze, wahlweise mit Spätdienstbetreuung bis 13.00 Uhr, stehen seit 01.08.2012 lediglich im Evangelischen Kindergarten mit 2-gruppiger Außenstelle Am Bonhoefferhaus zur Verfügung. Aufgrund der religionsbezogenen pädagogischen Ausrichtung ist dies nicht für alle Eltern, die eine Vormittagsbetreuung wünschen, eine Option für einen Betreuungsplatz. Dies führt in der Konsequenz in Einzelfällen dazu, dass Eltern einen Kostenausgleichsantrag für einen Betreuungsplatz in einer auswärtigen Einrichtung stellen, dem aus rechtlichen Gründen zu entsprechen ist (z.B. Kindergarten Heidgraben / städtischer Kindergarten Uetersen).  Nach Einschätzung der Verwaltung wird dem bekannten zunehmenden Bedarf zu mehrstündigen Betreuungsplätzen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 bereits durch den Neubau der WABE-Kindertagesstätte in der Pommernstraße sowie der Umwandlung von zwei bestehenden Elementargruppen in 14-Uhr-Familiengruppen im Evangelischen Kindergarten begegnet. Daher wird vorgeschlagen, zunächst die Ergebnisse aus dem  am 26.09.2012 vorgesehenen Wartelistenabgleich 2013/2014 abzuwarten und die Beratung über den  vorliegenden Antrag der AWO SH gGmbH  zunächst zurückzustellen.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Bei Umsetzung der Maßnahme entstehen lt. Kostenschätzung der AWO SH gGmbH jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 6.500,00 €. Darüber hinaus entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für eine evtl.  erforderliche Aufstockung des hauswirtschaftlichen Personals (Zubereitung zusätzlicher Mahlzeiten).  

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Antrag zur Erweiterung der Öffnungszeit für die „Regenbogengruppe“ des AWO-Bewegungskindergartens von 12.00 Uhr auf 14.00 Uhr ab 01.08.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung hierüber soll unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Wartelistenabgleich 2013/2014  in der Sitzung am 29.10.2012 erfolgen.

 

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