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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/12/379

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Johannes-Schwennesen soll zum Schuljahr 2013/2014 eine Offene Ganztagsschule werden. Mit dieser Vorlage soll der Ausschuss über den aktuellen Stand der Planungen informiert werden.

 

Voraussetzung für die Genehmigung der Offenen Ganztagsschule ist ein von der Schule erstelltes pädagogisches Konzept, dem die Schulkonferenz zustimmen muss. Nach Auskunft von Frau Leipold, der Rektorin der Johannes-Schwennesen-Schule, soll das Konzept bis zu den Herbstferien (ab dem 04.10.2012) fertig gestellt sein.

 

Danach muss die Schulkonferenz dem Konzept zustimmen, die zuständige Schulaufsicht und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben eine schriftliche Stellungnahme zu dem Konzept abzugeben, so dass das Konzept zuletzt im Schulprogramm verankert wird.

Der Schulträger beantragt die Genehmigung formlos beim Ministerium. Der Antrag muss bis zum Ende des Jahres 2012 beim Land vorliegen. Die nächste Schulkonferenz soll im November 2012 stattfinden, so dass der Antrag noch rechtzeitig gestellt werden kann.

 

Damit die Offene Ganztagsschule vom Land gefördert wird, muss das Angebot außerhalb und ergänzend zum Unterricht angeboten werden. Geplant wird zurzeit mit mindestens drei Nachmittagen, an denen Kurse mit besonderem pädagogischem Inhalt angeboten werden. Ergänzend soll eine verlässliche Betreuung an allen fünf Schulnachmittagen bis mindestens 17:00 Uhr vorgehalten werden.

 

Wichtig ist, dass die Betreuungsklasse in der ursprünglichen Form nicht mehr aufrechterhalten werden kann, da die Betreuung in Kursform angeboten werden muss. Nach Auskunft des Ministeriums für Bildung und Kultur kann man entweder die Fördermöglichkeiten für Betreuungsklassen an verlässlichen Grundschulen oder die Förderung für die Offene Ganztagsschule in Anspruch nehmen. In diesem Schuljahr erhält die Betreuungsklasse an der Johannes-Schwennesen-Schule 3.204 €. Die drei bestehenden Hortgruppen erhalten eine Förderung nach dem KitaG und die Stadt Tornesch zahlt an das DRK laut Vertrag das verbleibende Defizit nach Abzug der Personalkostenzuschüsse des Landes Schleswig-Holstein zu den Personalkosten. Für den Betrieb von 3 Hortgruppen wurden für 2012  99.300 € kalkuliert. Für die Offene Ganztagsschule könnten bei der gleichen Anzahl an Kindern 19.140 € Fördermittel für die Betreuungs- und Ganztagsangebote eingeworben werden. Sollten die Teilnehmerzahlen bis auf 100 Kinder steigen, sind Fördermittel i. H. v. 30.000 € möglich.

 

Bezüglich der Organisation der Offenen Ganztagsschule bestehen unterschiedliche Möglichkeiten:

 

1.)    Die Stadt bleibt Träger der Offenen Ganztagsschule und schließt einen Kooperationsvertrag mit der VHS und organisiert die Betreuung selbst.

 

Die Kurse werden von der VHS Tornesch-Uetersen organisiert. Sie verfügt über gut ausgebildete Dozenten, die bereits für die Arbeit mit Kindern ausgebildet sind. Landesweit bietet die VHS spezielle Fortbildungen für das Betreuungspersonal an der Offenen Ganztagsschule an, so dass insgesamt eine gute Qualität der Betreuung gewährleistet wäre.

 

Die Betreuung der Kinder würde eine bereits jetzt für die Betreuung zuständige Kraft leitend übernehmen.

Die Koordination der Offenen Ganztagsschule könnte die Schulsekretärin der Johannes-Schwennesen-Schule übernehmen. Sie würde die Anmeldungen an den Kursen organisieren, das tägliche Mittagessen bestellen und die Gebührenbescheide für die Teilnahme am Mittagessen und den Kursen erstellen.

Die Eingabe und Einziehung der noch zu kalkulierenden Elternbeiträge müsste in der Stadtverwaltung übernommen werden.

 

Insgesamt werden die Möglichkeiten der Durchführung und Finanzierung nach dieser Organisationsform als machbar eingeschätzt, jedoch ist hierbei ein enormer Organisations- und Verwaltungsbedarf seitens der Stadt und der VHS erforderlich, so dass dort zusätzliches Personal benötigt werden würde.

Ein besonderes Risiko birgt jedoch die Möglichkeit, dass eine Betreuungskraft längerfristig ausfällt. In diesem Fall hätte die Stadt Tornesch nicht die Personalressourcen,  um diesen Ausfall abzufangen und es käme zu einem erheblichen Mehraufwand,  um eine adäquate Vertretung zu organisieren. Dieses Problem gilt allerdings nicht für die von der VHS angebotenen Kurse.

 

 

2.)    Die Stadt bleibt Träger der Offenen Ganztagsschule und schließt Kooperationsverträge mit der VHS und einem Dritten, der nur die Betreuung übernimmt.

 

Dies hätte den Vorteil, dass ein Dritter über ausreichende Ressourcen verfügt um krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle abzufangen. Da das DRK zurzeit Träger der drei bestehenden Hortgruppen und der Betreuungsklasse ist, soll das DRK zunächst das Angebot unterbreitet werden, die Betreuungskurse zu übernehmen. Für den Fall, dass das DRK kein Interesse an einer solchen Betreuungsleistung haben sollte, wären die übrigen Träger um ein Angebot zu bitten.

 

Bei dieser Organisationsform  würde ein Kooperationsvertrag mit dem Dritten geschlossen, der die Betreuung der Offenen Ganztagsschule übernimmt. Die Stadt als Träger der Offenen Ganztagsschule würde einen weiteren  Kooperationsvertrag mit der VHS für die Kurse schließen. Der Träger könnte mit den Eltern direkt Betreuungsverträge schließen und auch die Einziehung der Gebühren vornehmen. Die VHS würde die Gebühren für die eigenen Kurse einziehen.

 

Das Angebot geht von drei Betreuungsgruppen mit einem Personalschlüssel von 25 Kindern auf einen Betreuer aus. Jedoch wird die Gruppenstärke durch die parallel laufenden Kurse der VHS voraussichtlich stark verringert. Die Gruppen wären nur in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung vollständig besetzt und in dieser Zeit wäre ohnehin ergänzendes Personal erforderlich. Auch die Ferienbetreuung wäre so abgesichert. Voraussichtlich würde das Betreuungspersonal ausreichen, weil in den Ferien ohnehin von einer geringeren Anzahl von zu betreuenden Kindern auszugehen ist.

 

 

3.)    Träger wird ein Dritter, der einen Kooperationsvertrag mit der VHS schließt.

 

Hier schließt die Stadt zwar auch einen Kooperationsvertrag, überträgt dem Träger dann allerdings die Trägerschaft, also die Gesamtverantwortung für die Offene Ganztagsschule. Dieser kann dann wiederum ergänzende Kooperationsverträge mit weiteren Anbietern schließen.

 

Diese Variante wird seitens der Verwaltung wegen der geringen Einflussnahmemöglichkeit zurzeit ausgeschlossen.

 

Freiwillige Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung

Wenn die Stadt sich für Variante 1 entscheidet, muss die Sozialstaffel in Form einer Satzung geregelt werden. Für Variante 2 kann die Sozialstaffel in einer Richtlinie geregelt werden.

Zurzeit ist geplant, dass nach Vorlage eines entsprechenden Bescheides der zu zahlende Betrag um 50% reduziert wird. Als sozialer Härtefall soll der Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB XII, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gelten. Voraussetzung für die Ermäßigung ist, dass alle möglichen Förder- und Erstattungsleistungen von anderen Stellen zur Deckung der Teilnahmegebühr ausgeschöpft wurden. Zurzeit wird geklärt,  wie und in welcher Höhe sich andere Stellen z.B. das Jobcenter an der Unterstützung ihrer Leistungsbezieher beteiligen können.

Dies ist durch den Bewilligungsbescheid nachzuweisen. Der Ermäßigungsanspruch gilt für die Dauer des Leistungsbezuges.

Es ist geplant, verschiedene Berechnungsmodelle zur nächsten Sitzung bzw. zur Haushaltsplanung für 2013 vorzulegen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit:
Entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung:

Erfolgt durch Elternumfrage/ Schulkonferenz

 

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Es wird ein Landeszuschuss beantragt. Dieser bemisst sich nach dem zeitlichen Umfang der Angebote und der Anzahl der regelmäßig daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Eine Zeitstunde wird mit bis zu 15 Euro je Teilnehmer im Schuljahr gefördert. Die Höchstförderung für die Johannes-Schwennesen-Schule liegt unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerzahl bei 30.000 Euro pro Schuljahr. Um die Höchstförderungsgrenze zu erreichen, müssten mindestens 100 Kinder an der Offenen Ganztagsschule angemeldet werden. Zurzeit befinden sich ca. 65 Kinder in der Betreuung, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass volle Förderhöhe erreicht werden kann. Dann beträgt die Förderhöhe 19.140 €. Die Offene Ganztagsschule soll sich grundsätzlich durch Elternbeiträge finanzieren. Wenn sich weniger Kinder anmelden als geplant oder die Höhe der Elternbeiträge reduziert werden soll, wäre darüber zu entscheiden, ob eine Bezuschussung durch die Stadt Tornesch erfolgen soll.

 

Durch den Wegfall der Hortgruppen kann auch die Restkostenübernahme für Defizite an das DRK i.H.v. 99.300 € eingespart werden.

 

Eine Entscheidung über den Bau einer Mensa sollte erst gefasst werden, wenn ausreichend Anmeldungen vorliegen und sich der Ganztagsbetrieb etabliert hat.

 

Zu E: Beschlussempfehlung

Ohne - Kenntnisnahme

 

 

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