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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/12/394

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Zweckverband Volkshochschule Tornesch-Uetersen hat zum 01.08.2011 seine Arbeit aufgenommen, bestehend aus den Volkshochschulen Tornesch und Uetersen. Beide Volkshochschulen besaßen eine andere Satzung, die in dem Zweckverband erst als gemeinsame Gebührensatzung zusammen gefasst wurde. Diese musste sich in dem ersten Jahr des Bestehens erst bewähren und wird jetzt, im Rahmen der kreisweiten Angleichung der Gebühren, angehoben.

 

Die Gebührensatzung regelt die Teilnahmezahl, die Unterrichtseinheiten sowie die Gebührenberechnung und –ermäßigung. 

 

Die Regelgebühr beträgt 2,10 € pro Unterrichtseinheit/45 Min. und gilt für Kurse ab 10 Teilnehmer/innen.

 

Für Kurse unter 10 Teilnehmer/innen sind ebenfalls feste Gebührensätze je nach Anzahl der Teilnehmer/innen vorgesehen. Für bestimmte Fachbereiche gelten gesonderte Gebühren. Die Musikkurse enthalten ebenfalls eine Gebührenstaffelung.

 

Die Sondergebühr bietet die Möglichkeit, die Besonderheiten des Einzelfalls hinsichtlich der Kosten-Leistungskomponente insbesondere bei arbeits- und kostenintensiven Kursen zu berücksichtigen.

 

Beim Fachbereich „junge vhs“ soll auf die Sozialverträglichkeit der Gebühren zielgruppenbezogen geachtet werden. So werden die Uetersener Musikkurse für Kinder nur um 10% erhöht.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2013 geregelt.

 

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

„Die dieser Vorlage anliegende Gebührensatzung wird zum 01.01.2013 beschlossen. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die Gebührensatzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.“

 

 

Roland Krügel

Verbandsvorsteher                                                                                                                gez. Pl

 

 

 

 

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Anlagen

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