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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/12/395

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen besteht im 3. Semester. Nach Einführung einer gemeinsamen Gebührenordnung, einer Auflistung aller Kurse im Programmheft und der Kursausgestaltung aller Fachbereiche in den beiden Standorten, hat der Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen seine ersten Ziele erreicht.

Die VHS Tornesch-Uetersen beabsichtigt, die Dozentenhonorare ab dem nächsten Semester auf das Kreisniveau anzupassen. Hierbei betrifft es hauptsächlich die Sprach- und Musikdozenten, deren Honorare von jetzt 15,50 € bis 16,00 € / 45 Minuten betragen auf einheitlich 18,00 € anzuheben. Alle anderen Dozenten, deren Honorare vorher schon angepasst wurden, sind von der Erhöhung ausgenommen. Diese Honorarerhöhung soll mit einer Gebührenerhöhung gekoppelt werden, um das Defizit auszugleichen. Denn die Zuwendungen von den Städten Tornesch (195.000 €),  Uetersen (50.000 €) und dem Land und Kreis (19.000 €) werden nicht erhöht.

 

Der doppische Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2013 besteht gem. §1 GemHVO-Doppik aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und dem Stellenplan. Da der Zweckverband kein eigenes Personal einsetzt, sondern dieses von der Stadt Tornesch abgeordnet wird, entfällt der Stellenplan.

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit 626.500,00 € und bei den Aufwendungen mit 626.500,00 €  ab.

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen.

Es wird der Verbandsversammlung empfohlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2013 in der vorliegenden Fassung festzusetzen.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zum Teil vom Zweckverband selbst erwirtschaftet und der verbleibende Unterschuss von den Städten Tornesch und Uetersen gemäß Verbandssatzung finanziert.

 

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 26.09.2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

626.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

626.500,00 €

einem Jahresüberschuss von

              0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von

              0,00 €

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

626.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

612.500,00 €

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

0,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

14.000,00 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0,00 €

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

80.000 €

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

 

 

 

 

§ 3

 

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 5.000,00 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

 

 

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Anlagen

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