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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/502

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Von der GGS ist gemäß § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik (GemHVO-Doppik) ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2013 enthalten. Er schließt bei den Erträgen und Aufwendungen jeweils mit  5.700 € ab.

Die erwarteten Aufwendungen und Erträge in 2013 beschränken sich ausschließlich auf die zu zahlenden Zinsen für die Zwischenfinanzierung, die durch einen entsprechenden Zuschuss der Stadt gegenfinanziert sind. Ein Jahresgewinn wird für 2013 nicht erwartet.

 

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Er schließt bei den Einzahlungen und Auszahlungen mit  jeweils 2.088.200 € ab. Es sind Mittel für den Hochbau der neuen Sportanlage am Großen Moorweg in Höhe von zunächst  2.082.500 € für 2013 eingeplant. Für das Jahr 2014 sind weitere Mittel in Höhe von 1.487.500 € vorgesehen. Durch die Erstattung der Vorsteuer sollen die Kosten der Hochbaumaßnahme auf 3.000.000 € wieder reduziert werden.

Eine Besonderheit ist gegenüber den bisherigen Eigenbetrieben der Stadt Tornesch zu beachten; da es sich bei der Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS) um einen steuerpflichtigen Eigenbetrieb handelt, ist die Umsatzsteuer auch planerisch gesondert auszuweisen.

 

Zur Mitfinanzierung der Hochbaumaßnahme wird in 2013 ein einmaliger Investitionszuschuss von der Stadt Tornesch  in Höhe von 1.000.000 € erwartet.

 

Kreditaufnahmen sind für 2013  in Höhe von 750.000 € geplant. Um hohe Flexibilität zu gewährleisten (Zwischenfinanzierung über kurzfristige, kostengünstige Kassenkredite) wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  2.000.000 € festgesetzt.

 

Die Grundstücksgesellschaft hat kein eigenes Personal, sodass eine Stellenübersicht nicht erforderlich ist.

 

Der Finanzplan enthält auch die Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten 4 Jahre (2014 – 2017).

 

Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

siehe Finanzplanung der Kommune

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der von der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS) für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Die Aufwendungen und Erträge betragen jeweils 5.700 €. Ein Jahresgewinn wird demnach nicht erwartet. Der Finanzplan schließt bei den Auszahlungen und Einzahlungen mit jeweils 2.088.200 € ab. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 750.000 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.487.500 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

 

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Anlagen

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