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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/522

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Präsident des Landgerichtes Itzehoe hat die Stadt Tornesch über den Landrat des Kreises Pinneberg gebeten, 10 Personen für den Amtsgerichtsbezirk Elmshorn als Schöffen und Schöffinnen vorzuschlagen. Der Schöffenwahlausschuss wählt dann in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus den Vorschlagslisten der Kommunen die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Befähigt zur Ausübung des Schöffenamtes sind Bewerberinnen und Bewerber, die in Tornesch wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.


Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.




 

Die Stadt Tornesch ist im Februar 2013 an die Öffentlichkeit getreten und hat die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich als Schöffen zur Verfügung zu stellen. Zudem wurden die Vorsitzenden der in der Ratsversammlung der Stadt Tornesch vertretenen Parteien gebeten, weitere Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen einzureichen.

 

Auf diesen Aufruf hin haben sich folgende Personen beworben:

 

Name

Geburtsdatum

Beruf

Besondere Bemerkung

Herr

Achim Hartjes

23.10.1964

Diplom Kaufmann (Betriebsprüfer bei der Freien und Hansestadt Hamburg)

-/-

Herr

Manfred Mörker

08.04.1955

Frührentner

-/-

Herr

Bernd Beckmann

19.10.1954

Sparkassenbetriebswirt / Kundenberater z.Zt. in Altersteilzeit

-/-

Frau

Ursula Krügel

15.09.1955

Bundesbeamtin – Facility-Management

Hat bereits Erfahrung als Schöffin aus der letzten Amtsperiode

Herr Dr. med.

Hans Gruber

10.01.1945

Arzt für Orthopädie i.R.

-/-

Herr

Detlef Bartels

07.04.1952

Beamter a.D. beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Hat bereits Erfahrungen als Schöffe beim Bundesdisziplinargericht Frankfurt und beim Verwaltungsgericht Hamburg

Herr

Uwe Paul

26.08.1949

Rentner

-/-

Herr

Wolfgang Bätcke

07.08.1952

Dr.-Ing. Höherer techn. Verwaltungsbeamter (Brückenbau)

-/-

Frau

Cornelia Oetzmann

05.08.1971

Bundesbankbeamtin

-/-

Frau

Birgit Schucht

07.05.1963

Fachbereichsreferentin beim Kreis Pinneberg

Hat bereits Erfahrung als Schöffin bei der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes in Schleswig.

 

Nach Ablauf der Frist ist am 08. April eine weitere Bewerbung eingegangen:

 

Frau

Christel Kleine

22.01.1954

Diplom-Sozialpädagogin beim Kreis Pinneberg

-/-

 

Diese Personen sind nach den Angaben auf den Formblättern allesamt befähigt, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

Nach den Bestimmungen in der Hauptsatzung der Stadt Tornesch beschließt der Hauptausschuss abschließend über die Liste der Schöffinnen und Schöffen. Ein Beschluss der Ratsversammlung ist daher nicht erforderlich.

 


Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss wählt folgende Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtszeit 2014 bis 2018:

 

1. Herr Wolfgang Bätcke, geb. 07.08.1952

2. Herr Detlef Bartels, geb. 07.04.1952

3. Herr Bernd Beckmann, geb. 19.10.1954

4. Herr Dr. med. Hans Gruber, geb. 10.01.1954

5. Herr Achim Hartjes, geb. 23.10.1964

6. Frau Ursula Krügel, geb. 15.09.1955

7. Herr Manfred Mörker, geb. 08.04.1955

8. Frau Cornelia Oetzmann, geb. 05.08.1971

9. Herr Uwe Paul, geb. 26.08.1949

10. Frau Birgit Schucht, geb. 07.05.1963

 

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