Beschlussvorlage - VO/13/523
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
- Beteiligt:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.04.2013
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.06.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Landrat des Kreises Pinneberg hat die Stadt Tornesch gebeten, 9 Personen (4 davon männlich und 5 weiblich) für den Amtsgerichtsbezirk Elmshorn als Jugendschöffen und Jugendschöffinnen vorzuschlagen. Das abschließende Vorschlagsrecht hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg.
Befähigt zur Ausübung des Schöffenamtes sind Bewerberinnen und Bewerber, die in Tornesch wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Die Stadt Tornesch ist im Februar 2013 an die Öffentlichkeit getreten und hat die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich als Schöffen zur Verfügung zu stellen. Zudem wurden die Vorsitzenden der in der Ratsversammlung der Stadt Tornesch vertretenen Parteien gebeten, weitere Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen einzureichen.
Auf diesen Aufruf hin haben sich folgende Personen fristgerecht beworben (Reihenfolge nach Eingang der Bewerbung):
Name | Geburtsdatum | Beruf | Befähigung als Jugendschöffin bw. Jugendschöffe |
Frau Ursula Krügel | 15.09.1955 | Bundesbeamtin – Facility-Management | Zwei Kinder großgezogen, vier Enkelkinder wohnen in der Nähe (täglicher Kontakt). |
Herr Jens Wolf | 15.09.1947 | Pensionär (bis 2011 Studienrat an Volks- und Realschulen in Hamburg) | 1973 bis 2011 tätig als Lehrer an Haupt- und Realschulen an Hamburger Schulen in den Problembezirken Mümmelmannsberg, Eidelstedt, Schnelsen und Lurup. |
Frau | 24.02.1959 | Sonderschullehrerin | Seit 25 Jahren Sonderschullehrerin in Elmshorn, Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde. |
Herr Heico Reichert | 16.02.1967 | Verpackungsentwickler | Vater zweier Kinder, aktiv in der Jugendarbeit eines Sportvereins und eines Jugendchores. |
Frau Sabine Werner | 11.12.1961 | Selbständige Grafikerin | Drei Kinder großgezogen, Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Kreises Pinneberg, Unterrichtstätigkeit an diversen Schulen. War bereits während der letzten Amtsperiode als Jugend- und Hilfsschöffin tätig. |
Frau | 10.07.1964 | Verwaltungsangestellte | Mutter zweier Söhne. |
Herr Reinhard Koppers | 13.05.1961 | Verwaltungsangestellter | Vater von vier Kindern, Tätigkeit als Fußballtrainer u.a. auch von Jugendmannschaften |
Herr Joachim Hinz | 04.04.1966 | Verwaltungsangestellter | Vater eines Sohnes. |
Frau Katrin Hinz | 29.12.1966 | Verwaltungsbeamtin | Mutter eines Sohnes. |
Diese Personen sind nach den Angaben auf den Formblättern allesamt befähigt, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.
Nach den Bestimmungen in der Hauptsatzung der Stadt Tornesch beschließt der Hauptausschuss abschließend über die Liste der Schöffinnen und Schöffen. Ein Beschluss der Ratsversammlung ist daher nicht erforderlich.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Folgende Personen werden in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt:
Männlich:
1. Herr Joachim Hinz, geb. 04.04.1966
2. Herr Reinhard Koppers, geb. 13.05.1961
3. Herr Heico Reichert, geb. 16.02.1967
4. Herr Jens Wolf, geb. 15.09.1947
Weiblich:
1. Frau Uta-Maria Bortz, geb. 24.02.1959
2. Frau Katrin Hinz, geb. 29.12.1966
3. Frau Ursula Krügel, geb. 15.09.1955
4. Frau Monika Leowald, geb. 10.07.1964
5. Frau Sabine Werner, geb. 11.12.1961