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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/523

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Landrat des Kreises Pinneberg hat die Stadt Tornesch gebeten, 9 Personen (4 davon männlich und 5 weiblich) für den Amtsgerichtsbezirk Elmshorn als Jugendschöffen und Jugendschöffinnen vorzuschlagen. Das abschließende Vorschlagsrecht hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg.

 

Befähigt zur Ausübung des Schöffenamtes sind Bewerberinnen und Bewerber, die in Tornesch wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.


Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.




 

Die Stadt Tornesch ist im Februar 2013 an die Öffentlichkeit getreten und hat die Bevölkerung dazu aufgerufen, sich als Schöffen zur Verfügung zu stellen. Zudem wurden die Vorsitzenden der in der Ratsversammlung der Stadt Tornesch vertretenen Parteien gebeten, weitere Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen einzureichen.

 

Auf diesen Aufruf hin haben sich folgende Personen fristgerecht beworben (Reihenfolge nach Eingang der Bewerbung):

 

Name

Geburtsdatum

Beruf

Befähigung als Jugendschöffin bw. Jugendschöffe

Frau

Ursula Krügel

15.09.1955

Bundesbeamtin – Facility-Management

Zwei Kinder großgezogen, vier Enkelkinder wohnen in der Nähe (täglicher Kontakt).

Herr

Jens Wolf

15.09.1947

Pensionär (bis 2011 Studienrat an Volks- und Realschulen in Hamburg)

1973 bis 2011 tätig als Lehrer an Haupt- und Realschulen an Hamburger Schulen in den Problembezirken Mümmelmannsberg, Eidelstedt, Schnelsen und Lurup.

Frau
Uta-Maria Bortz

24.02.1959

Sonderschullehrerin

Seit 25 Jahren Sonderschullehrerin in Elmshorn, Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde.

Herr

Heico Reichert

16.02.1967

Verpackungsentwickler

Vater zweier Kinder, aktiv in der Jugendarbeit eines Sportvereins und eines Jugendchores.

Frau

Sabine Werner

11.12.1961

Selbständige Grafikerin

Drei Kinder großgezogen, Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Kreises Pinneberg, Unterrichtstätigkeit an diversen Schulen. War bereits während der letzten Amtsperiode als Jugend- und Hilfsschöffin tätig.

Frau
Monika Leowald

10.07.1964

Verwaltungsangestellte

Mutter zweier Söhne.

Herr

Reinhard Koppers

13.05.1961

Verwaltungsangestellter

Vater von vier Kindern, Tätigkeit als Fußballtrainer u.a. auch von Jugendmannschaften

Herr

Joachim Hinz

04.04.1966

Verwaltungsangestellter

Vater eines Sohnes.

Frau

Katrin Hinz

29.12.1966

Verwaltungsbeamtin

Mutter eines Sohnes.

 

Diese Personen sind nach den Angaben auf den Formblättern allesamt befähigt, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

Nach den Bestimmungen in der Hauptsatzung der Stadt Tornesch beschließt der Hauptausschuss abschließend über die Liste der Schöffinnen und Schöffen. Ein Beschluss der Ratsversammlung ist daher nicht erforderlich.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Folgende Personen werden in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt:

 

Männlich:

 

1. Herr Joachim Hinz, geb. 04.04.1966

2. Herr Reinhard Koppers, geb. 13.05.1961

3. Herr Heico Reichert, geb. 16.02.1967

4. Herr Jens Wolf, geb. 15.09.1947

 

Weiblich:

 

1. Frau Uta-Maria Bortz, geb. 24.02.1959

2. Frau Katrin Hinz, geb. 29.12.1966

3. Frau Ursula Krügel, geb. 15.09.1955

4. Frau Monika Leowald, geb. 10.07.1964

5. Frau Sabine Werner, geb. 11.12.1961

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