Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/539

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde zuletzt am 04.03.13 beraten, damals wurde der Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegungsfrist endete am 30.04.13. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von Nachbargemeinden, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden in der Abwägungstabelle zusammengefasst, Abwägungsvorschläge wurden erstellt.

Zur Übersicht wurde nur die unveränderte Planzeichnung als Anlage beigefügt.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Kooperation mit den Planungsbüros Munder&Erzepky/Terbalk und Maysack-Sommerfeld erarbeitet. Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.              Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 30.04.2013 geprüft. Die Zusammenstellung vom 30.04.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.               Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 2.Änderung des Bebauungsplans 47 für das Gebiet zwischen Merianstraße, Lise-Meitner-Alle, Oha (K21) und Alter Bundesstraße gem. beigefügtem Plan.

3.              Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...