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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/555

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

1.              Das Kursprogramm

 

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 11.02.2013 wurde vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Schule, der Verwaltung, der VHS Tornesch-Uetersen und der Eltern gebildet werden soll. Dieser „Arbeitskreis Ganztag“ ist mittlerweile um Vertreter der öffentlichen Jugendarbeit erweitert worden und drei Elternvertreter haben sich in einer Versammlung der Eltern als deren Vertreter in diesem Arbeitskreis legitimieren lassen.

Innerhalb dieses Arbeitskreises wurde ein Fragebogen erarbeitet, aus deren Rückmeldung der Bedarf ermittelt wurde. In der Fragebogenaktion wurde die jetzige 1. bis 3. Klassenstufe, sowie die im kommenden Schuljahr einzuschulenden Kinder befragt. An der Schule sind zurzeit 187 Schülerinnen und Schüler. Es kamen 132 fristgerechte Rückmeldungen, von denen 106 Teilnehmer angaben, dass sie an dem Angebot der Ganztagsschule teilnehmen werden. Auch eine Abfrage der Wochentage und einzelnen Kursinhalte wurde vorgenommen. Diese Auswertung ist in der Anlage beigefügt. Dieses Bild ist jedoch zum Teil verfälscht, da die Eltern noch nicht genau sagen konnten, welchen Kurs ihr Kind am jeweiligen Wochentag besuchen wird. Hierzu kam es zu doppelten Nennungen, die aber in der Planung berücksichtigt wurden.

 

Im Konzept der Ganztagsschule wurde ein Tagesplan festgelegt, in den das Kursraster eingeplant wurde:

Das Konzept hierzu wurde dem Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen bereits am 11.02.2013 vorgelegt, so dass hier nur die Kerninhalte wiederholt werden.

 

Die Hausaufgaben finden im Anschluss an den Unterricht statt. Es gibt drei verschiedene Angebote: Hausaufgabenbetreuung (nur Aufsicht und kleinere Hilfestellungen), Hausaufgabenhilfe durch Lehrer und besondere Förderangebote durch Lerntherapeuten an den aufgegebenen Hausaufgaben. Dies ermöglicht eine besondere Verzahnung des Schulvormittages mit dem Nachmittag. Kinder, die bis zur 6. Stunde Unterricht haben, müssen an diesem Tag durch die Umstellung auf einen Wochenplan keine Hausaufgaben machen.

Anschließend gehen die Kinder mit einer Betreuungskraft zum Mittagessen ins Schützenhaus. Die 1. und 2. Klassen werden im Basiskurs betreut, während die 3. und 4. Klassen zum Mittagessen gehen. Danach beginnt das Kursangebot, das in den Basiskurs und die Spezialkurse unterteilt wird.

In dem Basiskurs befinden sich Fachkräfte, die den Kindern auch täglich wechselnde Angebote bieten, aber den Kindern auch die Gelegenheit geben „einfach nur“ frei zu spielen.

Anders ist es mit den Spezialkursen. Hier wird über das gesamte Halbjahr ein Kurs mit einem festgelegten Inhalt angeboten. Anschließend besteht noch die Möglichkeit den Spätdienst zu buchen.

Für alle Kurse gilt, dass die Teilnahme freiwillig ist, aber wenn muss man sich für ein Halbjahr verbindlich anmelden. Es sind auch Einzelbuchungen wie z.B. nur Kurse oder nur Hausaufgaben und Essen möglich.

Der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung geltende Kursplan ist in der Anlage beigefügt. Eine aktuelle Version wird in der Ausschusssitzung vorliegen.

 

2.              Die Finanzierung des Ganztages

 

Anhand der oben genannten Bedarfsabfrage wurde eine Kursplanung erstellt, die davon ausgeht, dass mindestens 10 Kinder angemeldet sein müssen. Zusätzlich wurden Reserven eingebaut und einkalkuliert, so dass gewährleistet ist, dass in einer Hausaufgabengruppe maximal 15 Kinder sind. Bei den übrigen Kursen wird davon ausgegangen, dass maximal 25 Kinder von einer Kraft betreut werden können. Bei den Spezialkursen (z.B. Popchor) hängt die Anzahl der Kinder auch vom Thema ab.

 

Die Kosten für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule sollen durch Mittel des Landes Schleswig-Holstein, einem Zuschuss der Stadt Tornesch und Elternentgelte refinanziert werden. Die Kalkulation ist eine Berechnung mit vielen unbekannten Faktoren. So wurde die Zahl der teilnehmenden Kinder aufgrund der Bedarfsabfrage auf 80 Kinder im Kursbereich und 20 Kinder im Spätdienst geschätzt. Die Kostenstruktur soll möglichst einfach gehalten werden, so dass sich ein Entgelt für die Kurszeit und ein Entgelt für den Spätdienst anbietet. Die Höhe der Kosten wurden anhand der gebuchten Kurse ermittelt. Dies sind überwiegend Personalkosten und Dozentenentgelte. Weiter ist die Abrechnungspauschale i.H.v. 20 % in den Kosten enthalten (s. hierzu Vorlage DS VO/13/554). Für die Kalkulation wurden monatliche Kosten i.H.v. 15.490,00 € angesetzt.

Eine Aufteilung in verschiedene Preisstufen z.B. bis Mittag, bis Kursende oder bis Spätdienstende ist nicht möglich. Eine Absetzung der Kinderbetreuungskosten bei der Einkommenssteuererklärung ist nur möglich, wenn reine Betreuung stattfindet. Kurse, in denen jedoch Spezialwissen vermittelt wird, werden nicht anerkannt. Den Eltern war diese Möglichkeit jedoch sehr wichtig, so dass eine Lösung erarbeitet wurde, aufgrund derer diese Staffelung jedoch nicht mehr möglich ist.

 

Mit der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft konnten dort auch die Zuschüsse beantragt werden. Die Mittel werden unter allen beantragenden Trägern aufgeteilt, so dass auch weniger als die tatsächlich zustehende Fördersumme ausgekehrt werden kann.

Weiter ist eine Antragstellung nur im Vorwege möglich, das heißt, dass für höhere Teilnehmerzahlen als ursprünglich eingeplant keine Fördermittel nachträglich beantragt werden können. Der Antrag auf Fördermittel musste bereits zum 30.04.2013 gestellt werden und liegt dort bereits vor. Für den Antrag wurde von einer höheren Auslastung ausgegangen, so dass nach diesen gemeldeten Zahlen von einer Fördersumme von 26.085 € auszugehen wäre. Bei geringeren Teilnehmerzahlen sind die zu viel erhaltenen Fördermittel zurückzuzahlen.

Für die Kalkulation der Elternentgelte sollte deshalb von einer geringeren Fördersumme ausgegangen werden und einer dementsprechend geringeren Teilnehmerzahl, auf die die Kosten verteilt werden.

 

In der Anlage ist eine Aufstellung aufgeführt, aus der ersichtlich ist, wie sich die Höhe des Zuschusses durch die Stadt auf das letztendlich zu zahlende Entgelt der Eltern auswirkt.

Von der Verwaltung wird ein Zuschuss i.H.v. 50.000,00 € empfohlen. Eine höhere Fördersumme würde zu erheblichen Ungleichbehandlungen mit vergleichbaren Betreuungsangeboten im Stadtgebiet führen.

Zudem werden durch die Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an der Fritz-Reuter-Schule und der Johannes-Schwennesen-Schule für Betreuungsklassen nach Schulgesetz und Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, die seit dem 01.01.2013 gelten bereits Entlastungsmöglichkeiten geboten. Die Regelungen entsprechen einer Geschwisterermäßigung und Hilfen in sozialen Härtefällen.

 

Für das Haushaltsjahr 2013 wurde Mittel für die Offenen Ganztagsschule i.H.v. 33.100 € eingeplant. Aus der letzten Zeile der Tabelle ist ersichtlich, wie hoch die Zuschusshöhe für diesen Zeitraum wäre.

 

 

3.              Die Erhebung der Elternentgelte

 

In der Anlage befindet sich der Entwurf der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule.

In der Satzung wurde mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschusshöhe und den daraus resultierenden Elternentgelten gearbeitet. Selbstverständlich wird die Gebührensatzung entsprechend des Votums des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen angepasst werden.

Für die Festsetzung der Elternentgelte muss die Satzung jedoch zum 01.08.2013 in Kraft getreten sein. Aufgrund des Sitzungstermines des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen und der Ratsversammlung am 18.06.2013 müssen diese Schritte leider ungünstig zusammengefasst werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Haushaltmittel in Höhe von 33.100,-- für anteilig 5 Monate in diesem Jahr wurden bereits bei Haushaltsplanung in den Haushaltsplan 2013 eingestellt, stehen somit zur Verfügung.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Stadt gewährt einen monatlichen Zuschuss für die Offenen Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule in Höhe von jährlich 50.000 € und beschließt die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule.

 

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Anlagen

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