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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/560

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

An den Vereinbarungen für die Sprachintensivmaßnahme (SIM) an der Fritz-Reuter-Schule wird zurzeit intensiv gearbeitet:

              Konzeption für die teilstationäre Sprachheilintensivmaßnahme

              in der Schuleingangsphase im Kreis Pinneberg

              Leistungs- und Prüfvereinbarung mit der Koordinierungsstelle

              soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (Kosoz)

              Aushandlung der Tagessätze mit der Kosoz.

 

Aufgrund der zeitlichen Lage im Sitzungsplan muss diese Vorlage mit den noch nicht endgültig festgelegten Fassungen vorgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird hierauf in der Vorlage für die Ratsversammlung besonders hingewiesen werden. Bis dahin wird mit der endgültigen Klärung der noch offenen Themen gerechnet. Die Maßnahme beginnt am 01.08.2013 und die nächste Ausschusssitzung ist erst am 26.08.2013.

 

Die ursprünglichen Planungen sind jedoch unverändert geblieben:

In dem Raum, der an die neue Sporthalle der Fritz-Reuter-Schule angrenzt, wird eine Klasse mit 12 Kindern untergebracht. An der Maßnahme können nur Kinder teilnehmen, die starke sprachliche Defizite haben. Aktuell arbeitet das Schulamt des Kreises Pinneberg intensiv an der Auswahl dieser Kinder.

Die Kinder werden vormittags von Lehrerinnen der Fritz-Reuter-Schule und Sonderschultherapeuten der Geschwister-Scholl-Schule betreut. Ab der 4. Stunde kommen dann zwei Erzieherinnen hinzu, die nach Unterrichtsende die Kinder bis 15:30 Uhr betreuen. Die Förderung des Vormittags wird am Nachmittag gezielt fortgesetzt.

 

Für die Zeit am Vormittag kann die Stadt Tornesch die Kosten den entsendenden Gemeinden über den Schullastenausgleich in Rechnung stellen. Für den Nachmittagsbereich wird eine Leistungs- und Prüfvereinbarung mit der Kosoz geschlossen.

 

Die Leistungs- und Prüfvereinbarung ist in der aktuellen Entwurfsfassung angefügt und ist der Ratsversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Für die Verhandlungen mit der Kosoz und dem Kreis Pinneberg wurde strikt darauf geachtet, dass der Stadt Tornesch keine Kosten durch die Übernahme der Maßnahme entstehen. Schließlich übernimmt die Stadt Tornesch eine originäre Aufgabe des Kreises Pinneberg.

 

Die Regelung der Schülerbeförderung konnte bis dato noch nicht abschließen geklärt werden, weil die teilnehmenden Kinder noch nicht feststehen. Die Leistungs- und Prüfvereinbarung sieht zurzeit vor, dass das Kreisschulamt die Organisation der Schülerbeförderung organisiert. Alternativ besteht noch die Möglichkeit, dass der Schulbus der Stadt Tornesch die Kinder befördert, wenn eine auskömmliche Refinanzierung gesichert ist und die Kinder in einem günstigen bzw. realisierbaren Einzugsbereich wohnen. An der Maßnahme können Kinder aus dem gesamten Kreisgebiet teilnehmen.

Die sonst geltende Schülerbeförderungssatzung des Kreises Pinneberg findet hier keine Anwendung.

 

Das Konzept, das der Vereinbarung weiter zugrunde liegt, ist auch noch nicht abschließend fertig gestellt. An der Ausarbeitung sind die Kreiskoordinatorin Sprache für den Kreis Pinneberg, die Schulleitung der Fritz-Reuter-Schule, die zukünftig eingesetzten Lehrkräfte und die zukünftigen Erzieherinnen beteiligt.

 

Die Tagessätze, die mit der Kosoz ausgehandelt werden, stehen bereits fest. Diese können jedoch erst fixiert werden, wenn die Leistungs- und Prüfvereinbarung unterschrieben ist. Der Tagessatz liegt bei 19,83 €. In der Pauschale ist auch eine Möbel-Erstausstattung des Nachmittagsbereiches, sowie ein EDV-Arbeitsplatz enthalten, die der Stadt Tornesch durch Abschreibungsanteile im Tagessatz refinanziert werden. Des Weiteren sind in der Grundpauschale auch Personalkostenanteile für eine Vertretungskraft und Stellenanteile einer Mitarbeiterin im Rathaus, die die Abrechnungsangelegenheiten bearbeitet, enthalten. Es werden 2 x 0,75 Erzieher-Stellen komplett refinanziert. Zudem sind 750 € für Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen enthalten. In der Grundpauschale sind die Kosten für die Bewirtschaftung des Raumes und die Betriebsverwaltungskosten (z.B. Geschäftsbedarf, Porto) enthalten.

 

Eine Erzieherin stammt aus dem Team des Jugendzentrums und die andere Kollegin wird zurzeit in der Schulsozialarbeit an der Fritz-Reuter-Schule und der Klaus-Groth-Schule eingesetzt. Beide Kräfte werden zukünftig jeweils mit einer 3/4 – Stelle in der Sprachintensivmaßnahme eingesetzt. Mit den verbleibenden Stellenanteilen teilen sich beide Mitarbeiterinnen die Aufgaben in der Schulsozialarbeit an der Fritz-Reuter-Schule. Dadurch kann auch die gute Arbeit in der Schulsozialarbeit mit einem unveränderten Stellenanteil gesichert werden. In den Ferien wird eine Mitarbeiterin das Team des Jugendzentrums unterstützen.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Für die Erstbeschaffung von Möbeln, eines IT-Arbeitsplatzes und der Installation einer Telefonanlage sind zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. 7.250,00 € einzustellen, die jedoch über mehrere Jahre durch den Investitionsbetrag in dem Tagessatz der Kosoz refinanziert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Konzeption für die teilstationäre Sprachheilintensivmaßnahme in der Schuleingangsphase (SIM) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der im Entwurf vorliegenden Leistungs- und Prüfvereinbarung für die Sprachheilintensivmaßnahme sowie den mit der Kosoz vereinbarten Tagessätzen wird zugestimmt. Die notwendigen Mittel in Höhe von 7.250,-- € für die Erstausstattung mit Möbeln, des IT-Arbeitsplatzes sowie der Installation eines Telefonanschlusses werden über den Nachtragshaushalt für 2013 bereitgestellt.

 

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Anlagen

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