Beschlussvorlage - VO/13/564
Grunddaten
- Betreff:
-
Zeitplanung bis zum 01.01.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeinsame Sitzung des Hauptausschüsse Tornesch und Uetersen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.05.2013
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A: Sachbericht
Bekanntermaßen müssen die beiden neu gewählten Ratsversammlungen in ihren jeweiligen konstituierenden Sitzungen einen Beschluss über die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen, wenn die bisherige Planung beibehalten werden soll, zusammen mit der Bundestagswahl am 22. September 2013 die Bürger über eine mögliche Fusion entscheiden zu lassen. Diese Frist ergibt sich daraus, dass nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften für den Bürgerentscheid die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes gelten (sh. auch Vorlage Nr. 2013/0120). Es ist eine Vorlaufzeit von 3 Monaten einzuplanen. Zur Information ist als Anlage 1 ein Zeitplan nach den Vorschriften des Wahlrechts beigefügt.
Zu entnehmen ist diesem Zeitplan auch, dass bei einer positiven Beschlussfassung über die Durchführung eines Bürgerentscheids in der konstituierenden Sitzung dann auch ein Gemeindeabstimmungsausschuss mit je 8 Beisitzerinnen und Beisitzern je Stadt zu wählen ist.
In den Sitzungen der Ratsversammlung nach dem Bürgerentscheid ist dann die Beschlussfassung über die Gültigkeit des Bürgerentscheids sowie über Einsprüche vorzunehmen.
Im Fall eines erfolglosen Bürgerentscheids ist eine endgültige Entscheidung der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit zu treffen (§ 16 g Abs. 7 Satz 3 GO).
Im Fall eines positiven Votums zur Fusion sind dann zügig die Verhandlungen über einen Gebietsänderungsvertrag aufzunehmen, da die Unterlagen spätestens bis 30.09.2014 der Kommunalaufsichtsbehörde zuzuleiten sind. Der Gebietsänderungsvertrag und die an die Kommunalaufsicht weiterzuleitenden Unterlagen sind insofern zwingend bis dahin von den jeweiligen Ratsversammlungen zu beschließen.
Die Gebietsänderungsverträge nach § 16 GO enthalten Regelungen über die Einzelheiten aus Anlass der vorzunehmenden Gebietsänderung. Hier geht es u.a. um die Überleitung des Gemeinderechts, Regelungen zur Rechtsnachfolge, Zuschnitt von Wahlkreisen.
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat diese Kurzfassung der Zeitplanung als Information aufbereitet, da der Vorsitzende des Sonderausschusses Fusion Uetersen/Tornesch diesen Punkt auf die Tagesordnung genommen hat, um rechtzeitig über die weiteren Schritte zu beraten.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
18,3 kB
|