Beschlussvorlage - VO/13/574
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der ersten und zweiten Stellvertreters/in des Bürgermeisters, Ernennung (§ 57 e GO) und Vereidigung (§ 58 GO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.06.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Wahlverfahren ist das gleiche wie bei der Wahl des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen der Ratsversammlung (VO/13/572).
Das Vorschlagsrecht für die/den 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters hat die SPD-Fraktion. In Städten führt der/die 1. Stellvertreter/in die Amtsbezeichnung „Erster Stadtrat“. Das Vorschlagsrecht für den/die 2. Stellvertreter/in hat die CDU-Fraktion.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Klaus Früchtenicht zum Ersten Stadtrat vor.
Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Joachim Reetz zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters vor.
Geheime Wahl ist auf Verlangen eines Mitgliedes der Ratsversammlung durchzuführen.
Die Stellvertreter werden nach der Wahl durch den Bürgermeister zu Ehrenbeamten ernannt und durch den/die Vorsitzende/n der Ratsversammlung vereidigt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt