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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/574

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Wahlverfahren ist das gleiche wie bei der Wahl des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen der Ratsversammlung (VO/13/572).

 

Das Vorschlagsrecht für die/den 1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters hat die SPD-Fraktion. In Städten führt der/die 1. Stellvertreter/in die Amtsbezeichnung „Erster Stadtrat“. Das Vorschlagsrecht für den/die 2. Stellvertreter/in hat die CDU-Fraktion.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn  Klaus Früchtenicht zum Ersten Stadtrat vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Joachim Reetz zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters vor.

 

Geheime Wahl ist auf Verlangen eines Mitgliedes der Ratsversammlung durchzuführen.

 

Die Stellvertreter werden nach der Wahl durch den Bürgermeister zu Ehrenbeamten ernannt und durch den/die Vorsitzende/n der Ratsversammlung vereidigt.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Die Ratsversammlung Tornesch wählt (in geheimer Wahl)

 

Ratsherrn Klaus Früchtenicht

 

Zum Ersten Stadtrat.

 

  1. Die Ratsversammlung Tornesch wählt (in geheimer Wahl)

 

Ratsherrn Joachim Reetz

 

zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

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