Mitteilungsvorlage - VO/13/589
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht des Bürgermeisters II/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ratsversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
18.06.2013
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Neuwahl der Schiedsleute
Frau Renate Arlt wurde als Schiedsfrau und Frau Monika Zwicker als ihre Stellvertreterin vom Direktor des Amtsgerichtes vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Der bisherige Schiedsmann, Herr Ulrich, wurde von Herrn Bgm. Krügel verabschiedet.
Änderung der Hauptsatzung
Die erforderliche Genehmigung wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt und die geänderte Hauptsatzung ist seit dem 16.04.2013 in Kraft
Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern
Diese Satzung ist am 01.06.2013 in Kraft getreten.
Anpassung der Richtlinien der Stadt Tornesch über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an den Grundschulen für Betreuungsklassen und Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule
Die Anpassung, dass die Ermäßigung nur für Tornescher Kinder gilt, wird angewendet.
Zughalte am Bahnhof Tornesch
Die Resolution wurde an das Wirtschaftsministerium und an die LVS weitergeleitet. Es wurde der Stadt Tornesch ein weiteres Gespräch mit dem Wirtschaftsminister und einem Vertreter der LVS angeboten, welches am 28.06.2013 in Tornesch stattfinden wird.
Verlagerung des Sportplatzes Friedlandstraße
Mit der Baugenehmigung für den neuen Sportplatz ist in Kürze zu rechnen. Der Grundstückskaufvertrag für den Verkauf des alten Sportplatzes ist in Bearbeitung und kann wahrscheinlich auch noch vor der Sommerpause geschlossen werden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen des B-Planverfahrens hat im Mai stattgefunden.
Erlass einer Betriebssatzung für den steuerpflichtigen Eigenbetrieb „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS)“
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat von ihrem Recht, gegen die Gründung des Eigenbetriebes Widerspruch zu erheben, keinen Gebrauch gemacht. Die verbindliche Aussage des Finanzamtes zur Steuerpflicht steht bis dato noch aus.
Feststellung des doppischen Haushaltsplans der Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS) für das Wirtschaftsjahr 2013