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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/605

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu entscheiden:

 

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
  2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 41 GKWG).
  3. Ist die Feststellung des Wahlausschusses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42 GKWG).
  4. Liegt keiner der unter den Nummern 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Der Wahlprüfungsausschuss macht der Vertretung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss. Die Vertretung soll ihre Entscheidung unverzüglich, möglichst bereits in der zweiten Sitzung, treffen.

 

Das Ergebnis der Gemeindewahl wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 27. Mai 2013 verkündet, die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Tornesch samt vorherigem Hinweis in den Uetersener Nachrichten erfolgte am 01.06.2013.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl wurden nicht erhoben. Die Vorprüfung hat keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl 2013 ergeben. Die Niederschriften der Wahlvorstände wurden durch die Verwaltung und den Gemeindewahlausschuss auf ihre Richtigkeit hin überprüft und für richtig befunden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

keine

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Alle Vertreterinnen und Vertreter waren wählbar.
  2. Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben.
  3. Die Feststellung des Wahlergebnisses ist nicht fehlerhaft.
  4. Nach Vorprüfung des von der Ratsversammlung gewählten Wahlprüfungsausschusses erklärt die Ratsversammlung die Gemeindewahl für gültig.

 

 

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