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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/619

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung wurde zuletzt am 03.12.2012 beraten. Der Bau- und Planungsausschuss fasste damals den Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung hat vom 13.05.2013 bis 13.06.2013, die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat bis zum 05.07.13 stattgefunden. Es sind abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen, die samt Abwägungsvorschlägen der Abwägungstabelle vom 31.07.2013 zu entnehmen sind.

Aus den Abwägungsvorschlägen ergeben sich geringfügige Ergänzungen der Ortsgestaltungssatzung, die im nächsten Absatz beschrieben werden. Der Auslegungsentwurf der Ortsgestaltungssatzung ist der  Vorlage - VO/12/449 zu entnehmen.

 

Ergänzungen des Entwurfs zur Ortsgestaltungssatzung:

  • § 37 Einfriedigungen und Stützmauern, Abs.1, nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Im Bereich von Sichtdreiecken an Einmündungen darf die Höhe der Einfriedigungen 70 cm nicht überschreiten.“
  • Nach § 37 wird als § 38 neu eingefügt: „§ 38 Selbständige Werbeanlagen Selbständige Werbeanlagen in Form von Farben, Türmen und Masten etc. mit einer Ansichtsfläche von >1 m² sind nicht zulässig.“
  • Die Nummerierung der §§ 38 bis 41 ändert sich entsprechend

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 31.07.2013 geprüft. Die Zusammenstellung vom 31.07.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die Ratsversammlung beschließt die Ortsgestaltungssatzung der Stadt Tornesch für den Ortsteil Esingen.

4. Der Beschluss durch die Ratsversammlung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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