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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/630

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Umweltausschuss der Stadt Tornesch hat im August 2008 einen sogenannten Lärmminderungsplan beschlossen. Dieser wurde anschließend fristgerecht an das zuständige Landesministerium weitergeleitet. Damit war die erste Stufe der EG-Richtlinie (2002/49), nach der die zuständigen Behörden – in diesem Falle die Gemeinden – verpflichtet sind Lärmminderungspläne aufzustellen, erledigt.

 

In einer 2. Stufe ist aus dem Lärmminderungsplan ein Lärmaktionsplan zu entwickeln. Dieser berücksichtigt nicht nur die klassifizierten Straßen mit einer Belastung von mehr als 6.000.000 Kfz/a, sondern auch diejenigen mit mehr als 3.000.000 Kfz/a. Somit wurde dem Wunsch des Ausschusses aus 2008 – die gesamte Ahrenloher Straße zu untersuchen – entsprochen.

 

Die Ergebnisse sind in der Anlage dargestellt und werden Ihnen auf der Sitzung durch das Büro Lärmkontor näher erläutert. Im Anschluss an diese Sitzung werden die Unterlagen bis zum 16.09.2013 im Rathaus ausgelegt. Die Vorlage wird Ihnen dann kurzfristig mit den vorgebrachten Anregungen zur endgültigen Beschlussfassung nochmals vorgelegt.

 

Bis Ende Oktober sollen die Lärmaktionspläne beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein gemeldet sein.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Lärm ist eine der am Häufigsten kritisierten Umweltverschmutzungen und damit die Lärmbekämpfung ein hohes Ziel.

 

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushalt 2013 vorgesehenen Mittel sind für die Planungsphase ausreichend.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
Der Umweltausschuss beschließt den Lärmaktionsplan in der dargestellten Form 4 Wochen auszulegen. Die gemachten Anregungen sind in geeigneter Weise in eine endgültige Beschlussfassung aufzunehmen.
 

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Anlagen

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