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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/666

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 12 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO-) hat die Gemeinde den Haushaltsplan zu ändern, wenn

 

1. das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt,

2. zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden,

3. im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

4. eine Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht ausgewiesenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Gemäß § 28 EigVO i.V mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik ( GemHVO-Doppik ) muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten. Die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele sollen beschrieben werden. Bereits über- oder außerplanmäßig entstandene Aufwendungen oder über- oder außerplanmäßig geleistete Auszahlungen müssen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Ergebnisplan im Bereich Schmutzwasser in den Erträgen und Aufwendungen mit einer Summe von 1.817.600 € ab.

Im Bereich des Niederschlagswassers schließt der Ergebnisplan in den Erträgen mit 1.190.300 € und in den Aufwendungen mit 991.600 € und somit mit einem planerischen Überschuss in Höhe von 198.700 € ab.

Der Finanzplan schließt im Bereich des Schmutzwassers in den Einzahlungen und Auszahlungen mit 1.961.800 € ab.

Im Bereich des Niederschlagswassers schließt der Finanzplan in den Einzahlungen und Auszahlungen mit 2.295.700 € ab.

Die Kreditaufnahme ändert sich im Produktbereich Schmutzwasser von 360.600 € auf 0 € und im Produktbereich Niederschlagswasser von 1.307.600 € auf 905.200 €.

 

Ergebnisplan

 

Im Einzelnen sind folgende Veränderungen des Ergebnisplanes in Erträgen und Aufwendungen zu nennen:

 

Produkt 538001 (Schmutzwasser)

 

Erstattung an Zweckverbände und dergl.                                                                      +19.500 €

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute                                                                                      -3.000 €

 

Produkt 538002 (Niederschlagswasser)

 

Niederschlagswassergebühr                                                                                                  +16.800

Zinsaufwendungen an Kreditinstitute                                                                                    -120.700 €

 

 

Finanzplan

 

Im Einzelnen sind folgende Veränderungen des Finanzplanes in Einzahlungen und Auszahlungen zu nennen:

 

Produkt 538001 (Schmutzwasser)

 

Beiträge und ähnliche Entgelte                                                                                               -283.200 €

Neubau Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation auf

dem Gelände des Sportplatzes Friedlandstraße

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                   -225.750 €

Abwasserableitung B-Plan 65 ( Anpassung der Ansätze )                                            -11.000

Abwasserableitung B-Plan 79

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                   -330.000 €

Abwasserableitung Kleiner Moorweg im Bereich B-Plan 76

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                   -121.000 €

Aufnahme von Krediten                                                                                                             -360.000 €

Tilgung Bankdarlehen                                                                                                              +27.400 €

 

 

Produkt 538002 (Niederschlagswasser)

 

Beiträge und ähnliche Entgelte                                                                                                   -99.800 €

Erwerb von Grundstücken                                                                                                            +550.000 €

Auszahlung aus dem Erwerb von beweglichen Sachen

des Anlagevermögens                                                                                                                 -1.000 €

Neubau Niederschlagswasserkanalisation Haselbaumweg

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                   -102.500 €

Neubau Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation

auf dem Gelände des Sportplatzes Friedlandstraße

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                   -169.250 €

RKB Hellermann Tyton (verschoben)                                                                                 -180.000 €

Abwasserableitung B-Plan 65 (Anpassung der Ansätze)                                         -22.000 €

Abwasserableitung B-Plan 72 (Anpassung der Ansätze)                                        +33.000 €

Abwasserableitung B-Plan 79

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                   -242.000 €

Abwasserableitung Kleiner Moorweg im Bereich B-Plan 82

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                    –50.000 €

Abwasserableitung Kleiner Moorweg im Bereich B-Plan 76

(Maßnahme verschoben auf das Jahr 2014)                                                                   -121.000

Aufnahme von Krediten                                                                                                             -402.400 €

Tilgung von Krediten                                                                                                               -60.000 €

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Der erwartete Gewinn vermehrt sich von ursprünglich 77.700,00 € auf 198.700,00 €

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung


Der vom Abwasserbetrieb Tornesch für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegte 1. Nachtragshaushaltsplan (1. Nachtragswirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Die Erträge betragen 3.007.900,00 € und die Aufwendungen betragen 2.809.200,00 €. Ein Jahresgewinn wird in Höhe von 198.700,00 € erwartet. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 4.257.500,00 € ab. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 905.200,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 700.000,00 € festgesetzt.

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Anlagen

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