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ALLRIS - Vorlage

VHS Beschlussvorlage - VO/13/691

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Sachbericht

Der Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen besteht im 5. Semester. Nach der Erhöhung der Dozentenhonorare und damit einer Erhöhung der Teilnehmergebühren ab dem 01.01.2013 sind die Kursgebühren ausgeglichen.

Die Volkshochschule beteiligt sich an der Gestaltung der offenen Ganztagsschule in der Johannes-Schwennesen-Schule und stellt Dozenten für die Aufrechterhaltung des Kursangebotes. Die Kosten werden durch einen Kooperationsvertrag rechtlich geregelt und halbjährlich mit der Stadt Tornesch, als Träger, abgerechnet.

 

Der doppische Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2014 besteht gem. §1 GemHVO-Doppik aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und dem Stellenplan. Da der Zweckverband kein eigenes Personal einsetzt, sondern dieses von der Stadt Tornesch abgeordnet wird, entfällt der Stellenplan.

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit 667.200,00 € und bei den Aufwendungen mit 667.200,00 €  ab.

Infolge einer Mieterhöhung von 8 % ist eine Steigerung der Aufwendungen im Jahr 2014 zu erwarten. Dieses wird aus den Rücklagen der VHS ausgeglichen.

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen.

Es wird der Verbandsversammlung empfohlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2014 in der vorliegenden Fassung festzusetzen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

 

 

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes VHS Tornesch-Uetersen

für das Haushaltsjahr 2014

 

 

                                                                                                                            

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 23.10.2013 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

  1. Im Ergebnisplan mit

                                                                                                                             

einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                           667.200,00              EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                              667.200,00 EUR

 

einem Jahresüberschuss von                                                                                      0,00              EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von                                                                                                   0,00              EUR

 

 

  1. Im Finanzplan mit             

                                                                                                               

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    667.200,00              EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    653.200,00              EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit  und der Finanzierungstätigkeit auf                                          0,00              EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                            14.000, 00   EUR

 

 

festgesetzt.

             

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

  1.             der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

                            Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                     0,00  EUR             

 

  1.             der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                       0,00   EUR             

 

  1.             der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           80.000,00   EUR

 

  1.             die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                 0 Stellen

                                         

 

 

 

§ 3

 

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 5.000,00 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

 

 

 

 

25436 Tornesch, den                                                                                                 

                                                                 

                                                                      Der Verbandsvorsteher

                                                                                                                      Roland Krügel

 

 



 

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Anlagen

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