Beschlussvorlage - VO/13/710
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2014 und Folgejahre
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Joana Kunkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2013
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05.12.2013
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.12.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Aufstellung eines ausgeglichenen und somit genehmigungsfreien Haushaltsplans wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Neben steigenden Ausgaben belasten die verringerten Einnahmen der Schlüsselzuweisungen vom Land aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) den Haushaltsausgleich. Für das Jahr 2014 ist laut dem Entwurf zum neuen FAG mit deutlichen Einnahmeverlusten zu rechnen.
Zu den Veränderungen im FAG gehört die Anhebung der Nivellierungssätze, mit deren Hilfe die "normierte" Steuerkraft einer Kommune berechnet wird. Diese rechnerische Größe stellt das (fiktive) Steueraufkommen einer Kommune dar, welches erzielt würde, wenn die im FAG festgelegten fiktiven Hebesätze tatsächlich Anwendung fänden.
Liegt der tatsächliche Hebesatz über dem fiktiven Hebesatz einer Kommune, so wird ihr bei der Feststellung ihrer „normierten“ Steuerkraft ein geringeres Steueraufkommen angerechnet, als sie tatsächlich erhebt, mit der Folge höherer Schlüsselzuweisungen.
Liegt der tatsächliche Hebesatz dagegen unter dem fiktiven Hebesatz, so wird der Kommune ein höheres als das reale Steueraufkommen angerechnet und dementsprechend fließen weniger Schlüsselzuweisungen.
Im FAG werden die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 295 v.H.
Grundsteuer B: 295 v.H.
Gewerbesteuer: 310 v.H.
Derzeitig liegen die Grundsteuern A und B in Tornesch bei 290 % v.H. Die Gewerbesteuer liegt bei 380 v.H. Die Grundsteuern wurden zuletzt im Jahr 2009 von 270 % v.H. auf 290 % v.H. angehoben.
Um die Einnahmen aus dem Finanzausgleich auszuschöpfen, ist eine Anhebung der Realsteuersätze nötig. Jedoch vor allem im Hinblick auf die steigenden Kosten bei den KiTas ist dies erforderlich, da die nicht gedeckten Kosten für die Betreuung von der Stadt Tornesch gezahlt werden. Aufgrund der neu eröffneten KiTa wird der zu zahlende Unterschuss weiter ansteigen (in 2014: + 389.700 €).
Des Weiteren ist die Finanzierung des Baukostenzuschusses an der KGST für die Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Vermögenshaushalt nach Abschluss der Baumaßnahmen gemäß des Prüfungsberichts des Kreises Pinneberg nicht mehr zulässig. Stattdessen ist der Baukostenzuschuss in eine Schuldendiensthilfe umzuwandeln, sodass dadurch der Verwaltungshaushalt (doppisch: Ergebnisplan) belastet wird. Zudem werden auch diese Kosten ansteigen, um kostendeckend zu handeln (bisher: ca. 754.100 €, neu: ca. 1.006.000 €, Differenz: ca. + 250.000 €)
Aus diesen Gründen wird eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B erforderlich:
Grundsteuer A: 350 % v.H.
Grundsteuer B: 350 % v.H.
Gewerbesteuer: 380 % v.H. (unverändert)
Die Festsetzung der Hebesätze soll mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzung) in der Stadt Tornesch erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Bei einer Erhöhung der Hebesteuersätze rechnet die Verwaltung mit folgendem Aufkommen:
Grundsteuer A:
bisheriger Hebesatz: 290 % ca. 46.200 €
Neu: 350 % ca. 55.700 €
+ 9.500 €
Grundsteuer B:
Bisheriger Hebesatz: 290 % ca. 1.540.000 €
Neu: 350 % ca. 1.858.000 €
+ 318.000 €
Auswirkungen auf beispielhaft ausgewählte Einzelfälle:
| Messbetrag in € | Grundsteuer in € 290 %v.H. | Grundsteuer in € 350 % v.H. | Differenz |
Einfamilienhaus (alt) | 66,47 | 192,76 | 232,64 | 39,88 |
Einfamilienhaus (neu) | 126,54 | 366,96 | 442,89 | 75,93 |
Mehrfamilienhaus | 192,55 | 558,39 | 673,93 | 115,54 |
Eigentumswohnung | 59,59 | 172,81 | 208,65 | 35,84 |
Gewerbebetrieb | 442,73 | 1.083,91 | 1.549,56 | 465,65 |
Landwirt. Betrieb | 505,87 | 1.467,02 | 1.770,55 | 303,53 |
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, die Hebesätze der Grundsteuern A und B von 290% v.H. auf 350 % v.H. zum 01.01.2014 anzuheben und die als Anlage vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Stadt Tornesch mit Wirkung zum 01.01.2014 zu erlassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 kB
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