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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/731

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

§ 34 Abs. 4 der Gemeindeordnung regelt die Aufstellung der Tagesordnung für die Ratsversammlung und über § 46 Abs. 12 auch für die Ausschüsse. Demnach müssen die oder der Vorsitzende eine Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen, wenn es der oder die Bürgermeister/in, ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen, der Hauptausschuss, ein Ausschuss oder eine Fraktion es verlangt. Dieses Verlangen setzt keine Schriftform voraus. In der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung Tornesch wurde diese Formulierung so übernommen. Nunmehr wurde der Wunsch geäußert, dass Anträge von Fraktionen zur Tagesordnung schriftlich zu stellen sind. Es wird daher folgende Formulierung des § 6 Abs. 5, Satz 2 der Geschäftsordnung vorgeschlagen (Änderung kursiv):

 

„Anträge zur Tagesordnung sind 14 Tage vor der Sitzung bei der/dem Bürgervorsteher/in schriftlich einzureichen. Parallel ist die/der Bürgermeister/in ebenfalls schriftlich zu informieren. Bei einer Übermittelung in elektronischer Form gilt die Schriftform als gewahrt.

 

Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Antragsrecht ein Fraktionsrecht ist. § 32 a Abs. 1 GO umfasst diesen Personenkreis der Fraktionsangehörigen als Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Daher müssen die Anträge von Ratsmitgliedern gestellt werden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung Tornesch vom 30. Juni 2011:

 

§ 6 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

Die oder der Bürgervorsteher/in muss eine Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen, wenn es die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, der Hauptausschuss, ein Ausschuss oder eine Fraktion es schriftlich verlangt. Anträge zur Tagesordnung sind 14 Tage vor der Sitzung bei der/dem Bürgervorsteher/in schriftlich einzureichen. Parallel ist die/der Bürgermeister/in ebenfalls schriftlich zu informieren. Bei einer Übermittelung in elektronischer Form gilt die Schriftform als gewahrt. Die Ratsversammlung kann die Tagesordnung um dringende Angelegenheiten erweitern. Dieser Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei  Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.



 

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