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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/737

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Der Neubau der Schwennesenstraße wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21. Oktober 2013 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Die Entwurfsplanung soll an dieser Stelle noch mal kurz dargestellt werden.

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist der Neubau der Kanalisation geplant.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. Die jetzige Regenwasserkanalisation liegt im südlichen Gehweg und soll in die Fahrbahn verlegt werden.

 

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

Die Beurteilung der vorhandenen Baugrundverhältnisse incl. Untersuchung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus wurde durch das Ingenieurbüro Torsten Pöhler durchgeführt.

 

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Straßenbau

 

Die Schwennesenstraße hat eine Gesamtlänge von rd. 260,00 m und eine Fahrbahnbreite von rd. 5,25 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,50 m. Der Stichweg zu den Grundstücken Schwennesenstraße 9 -11 hat eine Länge von rd. 72,00 m und eine Breite von rd. 3,00 m.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn ist etwas uneben und weist vereinzelt netzartige Rissbildungen auf. Darüber hinaus sind mit relativ großem Abstand stoßfugenartige Risse vorhanden, welche bereits im Rahmen der Straßenunterhaltung verschlossen wurden.

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab eine Schichtstärke von rd. 8,0 cm (1,50 cm Asphaltdeckschicht und 6,50 cm Asphalttragschicht ) und einer weiteren Asphaltschicht in einer Stärke von 2,50 cm, welche aber nicht an den darüber liegenden Asphaltschichten haftet.

 

Für die Belastungsklasse 0,3 ist laut der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von mindestens 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen. Der Asphalt ist der Verwertungsklasse A zuzuordnen und kann generell im Kaltmischverfahren verwertet werden.

 

Die Tragfähigkeit auf den unterhalb der  Asphaltschichten ungebundenen Tragschichten ist nicht ausreichend.

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite.

 

Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen erhalten. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist wird seitens der Verwaltung ein Neubau der Schwennesenstraße als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen.

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,15 bzw. 5,25 m. Seitlich schließen sich Gehwege mit einer Breite 1,50 m an. Der Stichweg zu den Grundstücken Schwennesenstraße 9-11 erhält eine Breite von 3,0 m.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Die Anliegerinformationsveranstaltung fand am 05. November 2013 statt. Die wesentlichen Fragen und Anregungen sollen an dieser Stelle aufgeführt und ggf. beantwortet werden.

 

Die Schwennesenstraße soll während der Baumaßnahme An der Kirche gegen Baustellenverkehr geschützt werden. Hierzu werden entsprechende Ausführungen in der Ausschreibung vorgesehen.

 

Die Baukosten für den Einmündungsbereich Schwennesenstraße / Pracherdamm auf Uetersener Stadtgebiet werden nicht auf die Anwohner umgelegt.

 

Folgende Unterlagen, sind der Vorlage als Anlage beigefügt, werden den Anliegern separat übersandt:

 

-Abrechnungsgebiet Schwennesenstraße

-Jedes Grundstück erhält eine Übersicht mit der anzurechnenden Grundstücksfläche für die Veranlagung

-Ermittlung vorläufiger Beitragssatz für die Gesamtmaßnahme (Straßenbau und Neubau der Schmutz- und Regenwasserkanalisation)

-Ermittlung vorläufiger Beitragssatz für den Neubau der Schmutz –und Regenwasser-kanalisation

-Gegenüberstellung Baukosten / beitragsfähige Kosten

-Gegenüberstellung Kosten Regenwasserkanalisation Schwennesenstraße mit einer vergleichbaren Maßnahme (Anlage wird im Januar nachgereicht)

 

Bauzeit

 

  • möglicher Baubeginn Ende März 2014
  • Bauablauf
  • Neuverlegung Versorgungsleitungen
  • Neuverlegung Regenwasserkanalisation
  • Neuverlegung Schmutzwasserkanalisation
  • Straßenbau (die Arbeiten werden teilweise parallel ausgeführt)
  • Bauende voraussichtlich November 2014

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Schwennesenstraße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

Nach einer Kostenschätzung wird mit folgenden Kosten (100 % Straßenbau 50% Regenwasser) einschl. Honorar gerechnet: 558.000,-- Euro.

Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 15,72 Euro / m²:

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung


Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen.

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