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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/739

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Neubau der Norderstraße wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21. Oktober 2013 mit dem Beschluss beraten, den Anliegern in einer Informationsveranstaltung die Entwurfsplanung vorzustellen. Die Entwurfsplanung soll an dieser Stelle noch mal kurz dargestellt werden.

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist ein Neubau vorgesehen.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.

 

Die vorhandene Regenwasserkanalisation liegt im nördlichen Gehweg und soll in die Fahrbahn verlegt werden.

 

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Straßenbau

 

Die Norderstraße wird durch den Kreuzungsbereich Wilhelm- und Heimstättenstraße in 2 Abschnitte geteilt.

 

Der westliche Abschnitt (Heimstättenstraße – An der Bahn) hat eine Länge von rd. 340 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,0 m. Zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen verläuft ein rd. 1,0 m breiter Grünstreifen.

 

Der östliche Abschnitt (Heimstättenstraße – Wachsbleicher Weg) hat eine Länge von rd. 320 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,50 bis 2,50 m.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn ist etwas uneben und weist vereinzelt netzartige Rissbildungen auf.

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab eine Schichtstärke von rd. 4,0 cm bzw. 8,0 cm Asphaltdeckschicht. Eine Asphalttragschicht ist nicht vorhanden.

 

Für die Belastungsklasse 0,3 (Abschnitt West) ist laut der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von mind. 12 cm erforderlich. Für die Belastungsklasse BK 1,0 (Abschnitt Ost) ist laut der RStO 12 für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 14 cm erforderlich Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen. Der Asphalt ist der Verwertungsklasse B zuzuordnen und eine Verwertung ist nur im Kaltmischverfahren unter Zugabe von Bindemitteln möglich.

 

Die Tragfähigkeit auf den unterhalb der Asphaltschichten ungebundenen Tragschichten ist nicht ausreichend.

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite.

Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen erhalten. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist wird seitens der Verwaltung ein Neubau der Norderstraße als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen.

 

Der westliche Abschnitt (Heimstättenstraße – An der Bahn) erhält eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,0 m. Der Grünstreifen zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen von rd. 1,0 m bleibt erhalten. Der östliche Abschnitt (Heimstättenstraße – Wachsbleicher Weg) erhält eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,50 bis 2,50 m.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regen-wasserkanalisation gewährleistet.

 

Die Anliegerinformationsveranstaltung fand am 12. November 2013 statt. Folgende Änderungswünsche hinsichtlich Straßenbau sollen im Abschnitt West ( Heimstättenstraße - An der Bahn) umgesetzt werden.

 

-Verlängerung der Mischverkehrsfläche bis Höhe Einmündung Pommernstraße

-Verbreiterung des südlichen Gehweges auf 2,0 m – dadurch Entfall der vorhandenen Grünfläche incl. Bäume

 

Zusätzlich sollen die vorhandene Bäume im öffentlichen Bereich hinsichtlich Zustand überprüft werden.

 

In beiden Abschnitten werden Verkehrszählungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden den Anliegern in einer Informationsveranstaltung (Januar 2014)vorgestellt. Hintergrund ist der Wunsch der Anlieger, eine Überprüfung der derzeitigen Einstufung der Norderstraße als Anliegerstraße vorzunehmen.

Da die Baumaßnahme über 2 Jahre läuft werden die Anliegerbeiträge auf insgesamt 4 Raten verteilt.

 

Verbreiterung von Zufahrten etc. werden in den direkten Gesprächen mit den Anliegern geklärt

 

Folgende Unterlagen, sind der Vorlage als Anlage beigefügt, werden den Anliegern separat übersandt:

 

Abrechnungsgebiet Norderstraße

Jedes Grundstück erhält eine Übersicht mit der anzurechnenden Grundstücksfläche für die Veranlagung

Ermittlung vorläufiger Beitragssatz für die Gesamtmaßnahme (Straßenbau und Neubau der Schmutz- und Regenwasserkanalisation)

 

Bauzeit

 

Abschnitt Ost (Heimstättenstraße – Wachsbleicher Weg)

 

möglicher Baubeginn Ende März 2014

Neuverlegung Regenwasserkanalisation

Neuverlegung Schmutzwasserkanalisation

Neuverlegung Versorgungsleitungen

Straßenbau (die Arbeiten werden teilweise parallel ausgeführt)

Bauende voraussichtlich Ende November 2014

 

 

Abschnitt West (Heimstättenstraße – An der Bahn)

 

möglicher Baubeginn Ende März 2015

Neuverlegung Regenwasserkanalisation

Neuverlegung Schmutzwasserkanalisation

Neuverlegung Versorgungsleitungen

Straßenbau (die Arbeiten werden teilweise parallel ausgeführt)

Bauende voraussichtlich Ende November 2015

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Norderstraße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

Nach einer Kostenschätzung wird mit folgenden Kosten (100 % Straßenbau 50% Regenwasser) einschl. Honorar gerechnet: 1.129.500,-- Euro.

Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 13,74 Euro / m²:

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der überarbeiteten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen.

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Anlagen

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