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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/745

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. §1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2014 enthalten. Er schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 3.109.700,00 € ab

 

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 6.118.500,00 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.634.800,00 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird weiterhin auf 700.000,00 € festgesetzt.

In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.

 

Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.

 

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2013 für den Gebührenbereich Niederschlagswasser voraussichtlich 143.061,32 €. In dem Bereich Niederschlagswasser wurden 46.600,00 € aus der Gebührenrücklage entnommen.

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2013 für den Gebührenbereich Schmutzwasser voraussichtlich -12.213,91 €, so dass eine Entnahme nicht möglich ist.

 

Es wird empfohlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt
 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2014 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 3.109.700,00 € ab. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 6.118.500,00 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 2.634.800,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 700.000,00 € festgesetzt.

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Anlagen

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