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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/733-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

              a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der

     Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des

    Haushaltsjahres,

 

c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

    maßnahmen (Kreditermächtigung),

 

d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti

    gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investi-

    tionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt

    worden sind,

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2014 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.

 

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 25.618.100 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 25.599.200 €, somit mit einem Jahresüberschuss von 18.900 € ab.

 

Neben den erhöhten Unterhaltsaufwendungen für Gebäude und Grundstücke sowie für die Gemeindestraßen, macht auch die neu im Ergebnisplan veranschlagte Schuldendiensthilfe für den Schulzweckverband und die Einrichtung des WABE-Kindergartens eine Anhebung der Hebesätze von 290% auf 350% für die Grundsteuer notwendig.

 

Folgende Erträge dienen zur Finanzierung der nachfolgenden Aufwendungen im Ergebnisplan (Zusammenfassung in Form eines Gruppierungsplans):

 

 

Kontenart

Bezeichnung

Ansatz 2014

 

 

 

Erträge Ergebnisplan

 

 

 

 

401

Grundsteuer + Gewerbesteuer

12.414.300 €

402

Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern

6.658.100 €

403

Sonstige Gemeindesteuern

200.500 €

405

Ausgleichsleistungen

587.400 €

411

Schlüsselzuweisungen

144.100 €

414

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

68.100 €

431

Verwaltungsgebühren

71.500 €

432

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

227.300 €

441

Mieten und Pachten

74.400 €

442

Erträge aus dem Verkauf von Vorräten

50.200 €

446

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

4.600 €

448

Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen

2.065.800 €

451

Konzessionsabgaben

448.500 €

454

Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen

5.100 €

456

Weitere sonstige ordentliche Erträge

83.900 €

461

Zinserträge

80.800 €

465

Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

175.100 €

481

Erträge aus internen Leistungsverrechnungen

2.258.400 €

 

 

 

 

 

25.618.100 €

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen Ergebnisplan

 

 

 

 

501

Dienstaufwendungen und dergl.

3.891.800 €

502

Beiträge zu Versorgungskassen

503.400 €

503

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

692.300 €

504

Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte

66.300 €

448

Nachrichtlich:                                                                                                                                                                                         Erträge aus Personalkostenerstattungen vom Kreis, von Eigenbetrieben + Zweckverbänden + Stadtwerken

1.861.900 €

521

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gebäude + Grundstücke)

408.700 €

522

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (u.a. Straßen)

735.200 €

523

Mieten, Pachten + Leasing

344.000 €

524

Bewirtschaftungskosten

1.697.800 €

 

davon:

 

 

Stromkosten

235.300 €

 

Heizkosten (Wärme)

157.800 €

 

Oberflächenentwässerungsgebühren für Straßen, Wege + Plätze

590.000 €

 

Müllbeseitigung

150.000 €

 

Glasreinigung durch Fremdfirmen

40.000 €

 

Reinigungsmittel

45.300 €

 

 

 

525

Unterhaltungskosten Fahrzeuge

94.800 €

5261

Dienst- und Schutzkleidung

32.000 €

5262

Aus- und Fortbildung

48.700 €

527

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

222.800 €

529

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

261.900 €

531

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

2.617.800 €

532

Schuldendiensthilfen

539.700 €

534

Gewerbesteuerumlage

1.906.600 €

537

Allgemeine Umlagen (Kreisumlage + Finanzausgleichsumlage etc.)

5.971.300 €

542

Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Sitzungsgelder, Reisekosten, Mitgliedsbeiträge, Verfügungsmittel etc.)

184.100 €

543

Geschäftsaufwendungen

380.200 €

544

Steuern, Versicherung, Schadenfälle

55.900 €

545

Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus Verwaltungstätigkeit (u.a. Schulkostenbeiträge)

1.837.700 €

546

Aufgabenbezogene  Leistungsbeteiligung

150.000 €

551

Zinsaufwendungen

499.200 €

559

Sonstige Finanzaufwendungen

10.000 €

5711

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

188.400 €

5811

Interne Leistungsverrechnungen

2.258.400 €

591

Außerordentliche Aufwendungen

200 €

 

 

25.599.200 €

 

Für den Finanzplan bitte ich den dieser Beschlussvorlage beigefügten Nachweis der Investitionsmaßnahmen sowie die Veränderungsliste mit Stand vom 3.12.2013 heranzuziehen.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

siehe A + B
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

25.618.100 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

25.599.200 €

einem Jahresüberschuss von

18.900 €

einem Jahresfehlbetrag von

0 €

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

23.354.600 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

23.152.200 €

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

5.026.400 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

5.228.800 €

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.048.000 €

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

350.000 €

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

16.000.000 €

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

104,93 Stellen


 

 

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Anlagen

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