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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/785-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Über die Planung wurde am 03.02.2014 zuletzt beraten, durch den Bau- und Planungsausschuss erfolgte die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Diese hat zwischenzeitlich am 04.02. (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung) bzw. am 06.02. (frühzeitige Behördenbeteiligung in Form eines Scoping-Termins) stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabellen vom 29.04.2014 zu entnehmen, dabei konnten auch weitere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, die bis zur KW 16 abgegeben wurden, eingearbeitet werden.

 

Der Entwurf aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in den letzten zwei Monaten weiterentwickelt. Der Entwurf wurde dabei in Teilbereichen bereits mit betroffenen Grundeigentümern vorab abgestimmt, um für mögliche Konflikte und Probleme schon vor dem Auslegungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung Lösungsansätze zu entwickeln. Bei der Erstellung der Abwägungstabellen wurde deshalb differenziert zwischen Stellungnahmen, die sich auf den Entwurf aus der frühzeitigen Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung beziehen (Abwägungstabelle vom 29.04.14) und Stellungnahmen, die sich auf den in den letzten zwei Monaten weiterentwickelten Entwurf beziehen (als „Nachtrag“ zur Abwägungstabelle vom 29.04.2014). 

 

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 29.04.2014 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 29.04.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  1.                Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 52 „Westl. Großer Moorweg“ für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs, westlich des Großen Moorwegs und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 440 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  1.                Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  1.         Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.



 

 

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Anlagen

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