Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/822

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex für Deutschland. Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungskostenindexes werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 24.03.2014 ab 01.08.2014 um rd. 1% % erhöht und wie folgt angeglichen:

 

 

a)  für Kindergarten und Hort

Beiträge 2014/2015

 

Beiträge 2013/2014

KiTa-Taler       2013/2014

 

KiTa-Taler 2014/2015

Beitrag für einen Ganztagsplatz

293,00 €

 

291,00 €

41,00 €

 

43,00 €

Beitrag für 7,5 Stunden

275,00

 

273,50

39,50 €

 

41,00

Beitrag für 7 Stunden

257,00

 

256,00

38,00

 

39,00 €

Beitrag für 6,5 Stunden

236,50 €

 

233,00

33,00

 

36,50 €

Beitrag für 6 Stunden

218,50

 

215,50

31,50

 

34,50 €

Beitrag für 5,5 Stunden

200,50

 

198,00

30,00

 

32,50 €

Beitrag für 5 Stunden

182,50

 

180,50

28,50 €

 

30,50 €

Beitrag für 4,5 Stunden

164,50

 

163,00

27,00 €

 

28,50 €

Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Stunden

146,50

 

145,50

25,50 €

 

26,50 €

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder ver-kürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Kindergarten und Hort

18,00

 

17,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)  für Krippe

Beiträge 2014/2015

Beiträge 2013/2014

KiTa-Taler 2013/2014

 

KiTa-Taler 2014/2015

Beitrag für einen Ganztagsplatz

439,00 €

436,00 €

56,00 €

 

59,00 €

Beitrag für 7,5 Stunden

413,00 €

410,00

        54,00 €

 

57,00 €

Beitrag für 7 Stunden

387,00 €

384,00 €

52,00 €

 

55,00 €

Beitrag für 6,5 Stunden

349,50 €

348,00 €

45,50 €

 

47,00 €

Beitrag für 6 Stunden

323,50 €

322,00 €

43,00 €

 

44,50 €

Beitrag für 5,5 Stunden

297,50 €

296,00 €

40,50 €

 

42,00 €

Beitrag für 5 Stunden

271,50 €

270,00 €

38,00 €

 

39,50 €

Beitrag für 4,5 Stunden

245,50 €

244,00 €

35,50 €

 

37,00 €

Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Stunden

219,50 €

218,00 €

33,00 €

 

34,50 €

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder ver-kürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Krippe

26,00 €

26,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwisterermäßigung:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte oder werden in Tagespflege betreut, erhalten Eltern bei entsprechendem Nachweis / Antrag eine Geschwisterermäßigung gemäß den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg.

 

Mindestbeiträge:

Seit dem 01.08.2013 sind Eltern, denen lt. Sozialstaffelberechnung gemäß den Richtlinien des Kreises Pinneberg kein Einkommensüberhang für die Zahlung von Elternbeiträgen für die Betreuung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte oder aber in Tagespflege zur Verfügung steht, von der Zahlung des Mindestbeitrages befreit. Lediglich für Pflegekinder, die gem. § 33 SGB VII in einer Pflegefamilie / Bereitschaftspflegefamilie leben und eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist ein Mindestbeitrag in Höhe von mtl. 15,50 € zu zahlen.

 

Mittagstisch:

Verpflegungskosten sind gesondert zu den Elternbeiträgen zu entrichten. Sie sind nicht über die Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg  zu bezuschussen. Eltern mit geringem Einkommen können ggfs. auf Antrag Zuschüsse durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten.

 

 

Betreuungskosten bei Betreuung in Tagespflege :

Gemäß den im Dezember 2013 durch den Kreistag beschlossenen Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg, welche rückwirkend ab dem 01.08.2013 anzuwenden sind, können Eltern, deren Kinder das 1. Lebensjahr vollendet haben und kindergartenähnlich in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, Zuschüsse zu den Betreuungskosten erhalten.

 

a)      Differenzkostenübernahme:

Einkommensunabhängige Förderung. Hierbei geht es um einen Ausgleichsbetrag der grundsätzlich höheren Elternbeiträge im Vergleich zu den Kosten, die gemäß der kreiseinheitlichen Gebührensätze bei einer entsprechenden Betreuung in einer Kindertagesstätte zu leisten wären. Neben der Vollendung des ersten  Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung,  dass eine  Betreuung von mindestens 20 Wochenstunden an 5 Tagen in der Woche benötigt wird. Bei der Berechnung werden Betreuungskosten in Höhe von bis zu 4,00 € pro Betreuungsstunde in Tagespflege  anerkannt. Darüber hinaus ist halbjährlich ein Nachweis der Wohngemeinde vorzulegen, wonach kein bedarfsgerechter Betreuungsplatz in einer für die Eltern in zumutbarer Entfernung vorhandenen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.

 

b)      Sozialstaffelbeiträge:

Einkommensbezogene Einzelfallprüfung. Die Berechnung entspricht dem Verfahren, welches auch bei Betreuung in einer Kindertagesstätte angewendet wird. Es wird ein Stundensatz in Höhe von bis zu 4,00 € pro Betreuungsstunde in Tagespflege anerkannt. Neben der Vollendung des 1. Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung,  eine Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden an 3 Tagen pro Woche.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

-Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2014 führt bei einer wirtschaftlichen Auslastung aller Tornescher Kindertagesstätten zu entsprechend höheren Einnahmen. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen der einzelnen Einrichtungen dargestellt.

-Aufgrund der Anpassung der Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg für die Bezuschussung von Betreuungskosten bei Inanspruchnahme von Tagespflege entfällt für eine Vielzahl der Tornescher Eltern, die bis zum Jahresende 2013 noch gemäß der Sonderregelung eine Förderung gemäß den Richtlinien der Stadt Tornesch erhalten haben, die Anspruchsgrundlage auf diese freiwillige Förderung.  Somit sind Einsparungen im Bereich der Freiwilligen Förderung durch die Stadt Tornesch ab 01.01.2014 absehbar. Die Höhe der Einsparung kann derzeit noch nicht konkret benannt werden.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der vorgesehenen Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2014 gemäß der Vorgabe aus den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren wird zugestimmt.
 

 

Loading...