Beschlussvorlage - VO/14/829
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Beschaffung von Mobiliar für die Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
Entscheidung
|
|
|
26.05.2014
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
An der Fritz-Reuter-Schule ist seit vielen Jahren eine Betreuungsklasse installiert. Zurzeit werden dort 102 Kinder betreut.
Für das kommende Schuljahr liegen 132 Anmeldungen vor. Die räumlichen und personellen Kapazitäten reichen für die zusätzliche Aufnahme von mindestens 25 Kindern aus. Jedoch sind nicht ausreichend Möbel für die Mittagsversorgung vorhanden. Die Betreiberinnen der Betreuungsklasse haben einen Antrag auf Kostenübernahme für das benötigte Inventar gestellt (siehe Anlage). Das fehlende Kücheninventar wird von der Betreuungsklasse beschafft.
Die steigenden Anmeldezahlen waren zu Beginn der Haushaltsplanungen nicht absehbar und der Bedarf ist dementsprechend nicht berücksichtigt. Es wird daher vorgeschlagen die benötigten Mittel aus dem Budget der Schule im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe bereit zu stellen und die Mittel im 1. Nachtragshaushalt entsprechend bereit zu stellen. Voraussetzung nach § 82 GO ist die Unabweisbarkeit der Forderung. Ohne die zusätzlichen Möbel können die Kinder nicht aufgenommen werden, so dass die Unabweisbarkeit der Forderung gegeben ist.
Die Möbel bleiben im Bestand der Fritz-Reuter-Schule und werden der Betreuungsklasse zur Verfügung gestellt. Die von der Betreuungsklasse favorisierte Lösung i.H.v. 4.639,- € ist auch die günstigste Lösung.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Mittel werden als außerplanmäßige Ausgabe nach § 82 GO zur Verfügung gestellt. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Schulbudget der Fritz-Reuter-Schule. Die benötigten Mittel werden im 1. Nachtragshaushalt der Stadt Tornesch eingeworben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
149,4 kB
|