Beschlussvorlage - VO/14/892
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Stadt Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.09.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
- sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
- Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
- Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Die im Teilhaushalt 4 (Bau- und Planungsamt – Amt 3) veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen in dem anliegenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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289,5 kB
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