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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Herstellung bzw. Erneuerung der Wilhelm- und Heimstättenstraße wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 16. Januar 2006 mit dem Beschluss, die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt mit den beiden Alternativen den betroffenen Anliegern in einer Anliegerinformationsveranstaltung vorzustellen. Diese fand am 07. Februar im Sitzungssaal des Rathauses statt. Sollte eine der beiden Varianten zur Ausführung kommen, wird seitens der Anlieger die Variante mit nur einem Gehweg favorisiert. Anschließend stellte Herr Pramschiefer mittels Powerpoint - Präsentation eine durch die Anlieger aufgestellte alternative Entwurfsplanung vor, die die Erneuerung der Fahrbahn im Hocheinbau vorsieht. Im einzelnen ist der Alternativvorschlag  in folgende Punkte unterteilt:

 

1.      Druckplattenversuche

Es wird eine Untersuchung mittels Druckplattenversuche vorgeschlagen die sicherstellen soll, dass die vorh. Tragschicht ausreichend ist.

 

2.      Straßenaufbau – Erneuerung in Asphaltbauweise im Hocheinbau/schematische Darstellung Straßenquerschnitt

Es ist geplant die Regenwasserkanalisation im Gehweg zu verlegen um die vorhandene Asphaltbefestigung für den Hocheinbau nicht unnötig zu  schwächen.

 

3.      Überschlägige Kalkulation zum Alternativvorschlag. Die Kalkulation basiert auf  folgenden Daten:

·         Straßenbreite 6,0 m, Neubaulänge 350 m

·         einseitiger Gehweg auf der Westseite, Breite 1,50 m, gepflastert und ohne Schrägbordsteine

·         Regenwasserleitung DN 300-500 mm

 

4.      Keine Straßenverengung

Straßenverengungen werden grundsätzlich abgelehnt, da an der Kreuzung Neuendeicher Weg und Pfahlweg die bestehende Verkehrsführung (rechst-vor-links-Regelungen) für ausreichende Verkehrsberuhigung sorgt.

 

5.      Keine Schrägbordsteine

Die Schrägbordsteine werden aus folgenden Gründen nicht gewünscht:

·         für die Ausführung des Gehweges mit normalen Überfahrtssteinen ist eine Gehwegbreite von 1,50 m ausreichend und es könnten Kosten gespart werden

·         für ältere Menschen und Rollstuhlfahrer sind die Schrägbordsteine nicht zumutbar,

 

6.      Keine Baumpflanzungen

Es wird auf die vorhandene Begrünung hingewiesen, die als ausreichend angesehen wird.

 

Der Alternativvorschlag sieht für den Hocheinbau Baukosten einschl. Honorar in Höhe von 257.520, --Euro brutto vor.

 

Für die Verwaltung ergaben sich aus der Anliegerinformationsveranstaltung zwei Punkte, die zu prüfen waren:

 

1.      Herstellung der Fahrbahn im Hocheinbau

Laut RstO 01 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2001) ist  für die Erneuerung der Fahrbahn im Hocheinbau neben der Eignung der vorhandenen Befestigung einschl. Untergrund/Unterbau auch der Oberflächenzustand und die Tragfähigkeit zu prüfen.  Nach erfolgter Preisanfrage wurde die Fa. Nordlabor aus Pinneberg mit der Untersuchung beauftragt. Der Untersuchungsbericht ist der Vorlage (nur für Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses und deren Vertreter) beigefügt. Aufgrund des Formates ist die Anlage 1 (Lageplan) nicht beigefügt, wird aber in der Sitzung selbstverständlich aushängen.

Die Fa. Nordlabor kommt nach durchgeführter Untersuchung und Bewertung der vorh. Befestigung zu folgendem Ergebnis:

 

·         Abschnitt 1: Pfahlweg - Neuendeicher Weg

Aus bautechnischer Sicht ist ein Hocheinbau (Länge ca. 185 m) in der Erneuerungsklasse 2 möglich, da durch den 10 cm starken Fahrbahnaufbau die erforderliche Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus  erreicht wird.

 

·         Abschnitt 2: Neuendeicher Weg - Birkenweg

Aufgrund des nicht erreichbaren frostsicheren Oberbaues ist ein Neubau (Länge ca. 155 m) erforderlich.

 

2.      Untersuchung der Verlegung der Regenwasserkanalisation außerhalb der Fahrbahn und Überprüfung der Auswirkungen

Laut DIN 1998, Unterbringungen von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen, sollen in der Regel Versorgungseinrichtungen außerhalb der Fahrbahn und Abwasserleitungen in der Fahrbahn untergebracht werden. Grundsätzlich ist, unter der Voraussetzung dass der Hocheinbau realisierbar ist, die Verlegung der RW-Kanalisation im Gehwegbereich möglich. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt 10 vorhandene Schmutzwasserhausanschlüsse tiefergelegt werden müssen, da diese höhengleich mit der geplanten RW-Kanalisation liegen. Es ist mit Mehrkosten in Höhe von rd. 11.100,-- Euro brutto zu rechnen.

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 06. März 2006 wurde der Verwaltung ein von der Interessengemeinschaft WHP beauftragtes Kurzgutachten überreicht. Das von Herrn Nickel erstellte Kurzgutachten soll folgende Frage der WHP klären: „ Ist es möglich anhand der beigefügten Unterlagen und einer Ortsbesichtigung zu prüfen ob es technisch machbar ist, den Ausbau der Straße ohne Auskofferung der vorhandenen Befestigung durchzuführen“?

In diesem Gutachten kommt Herr Nickel zu folgendem Schluss: „ Nach meinen Erfahrungen und dem derzeitigen Kenntnis- wie Wissensstand entspricht das Verformungsmodul des Bodenplans sicher 45 MN/m², so dass ich nach heutigem Ermessen (ein Ansteigen der Motorisierung schließe ich dabei aus) davon ausgehe, dass ein Hocheinbau keine risikoreiche Lösung darstellt und der totale Ausbau der vorhandenen Fahrbahn mit Unterbau auch in finanzieller Hinsicht einen überzogenen Anspruch verkörpert. Der einzige, für mich überhaupt in Frage kommende Grund für den gesamten Ausbau, der vorhandenen Fahrbahn und einer Neuherstellung wäre danach, die leichtere Anbindung der tiefer liegenden Grundstücke und deren Zufahrten. Da jedoch der Kostenaufwand für die Sicherung der tiefer liegenden Grundstücke nur in einem Minimalverhältnis zum gesamten Aus- und Neubau steht, kann begründet davon Abstand genommen werden“. Das Gutachten schließt mit einem Richtpreisangebot, welches Baukosten einschl. Honorar in Höhe von 278.400,00 Euro brutto vorsieht.

 

Am 10.April fand ein Fachgespräch mit Vertretern der Interessengemeinschaft sowie dem Gutachter Herrn Nickel und der Verwaltung statt. Das in Abstimmung mit der WHP erstellte Protokoll ist der Vorlage (nur für Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses und deren Vertreter) beigefügt. Erläuterung zu den in der Anlage gekennzeichneten Punkten:

 

Höhenmäßige Anbindung

*1

im Abschnitt Pfahlweg – Neuendeicher Weg sind insgesamt 6 Grundstücke betroffen

 

Baukosten

*1  

Bei den von Frau Werner angesprochenen Kosten (Berechnung) handelt es sich um die umlagefähigen Kosten (Reduzierung Regenwasser um 50 %). Die in der Gegenüberstellung enthaltenen  Kosten sind Baukosten, d.h. Regenwasser 100 %.  Seitens der Verwaltung wurde  in den Vorlagen zur Wilhelm- und Heimstättenstraße immer von Baukosten gesprochen. Die umlagefähigen Kosten werden zur Anliegerinformationsveranstaltung ermittelt.

 

*2

Die erwähnten Kosten in Höhen von 32.108,-- Euro  stehen, wie der Gegenüberstellung zu entnehmen ist, in der Kostenspalte der Stadt Tornesch.

 

*3

zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lag der Verwaltung keine Stellungnahme der WHP seitens der Kostengegenüberstellung vor

 

Zu B:

Pfahlweg - Neuendeicher Weg (Länge rd. 185 m)

 

Aus bautechnischer Sicht ist für diesen Abschnitt ein Hocheinbau möglich. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des für den Hocheinbau erforderlichen Fahrbahnaufbaus von 10 cm ( nach  der RSTO 01) muss, ab dem Kreuzungsbereich Pfahlweg auf einer Länge von rd. 98 m zur höhenmäßigen Angleichung der Grundstücke ein Vollausbau erfolgen. Somit verbleibt für den Hocheinbau eine Strecke von rd. 92 m. Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht erscheint für den o.g. Abschnitt eine Kombination aus Hoch- und Tiefeinbau als nicht sinnvoll.

 

Neuendeicher Weg - Birkenweg (Länge rd. 155 m)

 

Aus bautechnischer Sicht ist für diesen Abschnitt ein Hocheinbau nicht möglich. Stattdessen erfolgt ein Neubau auf einer Länge von rd. 155 m. Der Abschnitt wird mit Einengungen, Versätzen sowie Aufweitungen und Flächen für den ruhenden Verkehr und Bepflanzung ausgestattet.

 

Im Tempo-30-Bereich soll die Fahrbahn eine bituminöse Oberflächenbefestigung erhalten und mit einer Mindestbreite von 5,50 m ausgeführt werden. Auf der Westseite schließt sich seitlich der Fahrbahn ein Gehweg mit einer Breite von 2,00 m an.

 

Gehwegüberfahrten

 

Für die Herstellung der Gehwegüberfahrten sind laut Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 05.04.2004 Schrägbordsteine, Breite 44 cm, analog Birkenweg und Koppeldamm zu verwenden. Aufgrund der Erfahrungen aus den Straßen sowie der Resonanz seitens der Bürger ist nicht unbedingt an diesem Beschluss festzuhalten.

Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass sich in den Bauabschnitten 2 und 3 (Pastorendamm - Pommernstraße, Tempo-50-Bereich) seitlich der Fahrbahn Geh- und Radwege mit einer Mindestbreite von 2,50 m anschließen. Bei einer Ausführung mit Schrägborden müsste eine Reduzierung der nutzbaren Breite erfolgen, da aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen, keine Möglichkeit, besteht die Geh- und Radwege zu verbreitern. Dies kann seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen werden.

 

Die maximale Zufahrtsbreite pro Grundstück wird auf 4,00 m begrenzt.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die Kanalisation gewährleistet.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Entwurfsplanung berücksichtigt grundsätzlich die Umweltverträglichkeit, da die Grundsätze der Verkehrsberuhigung beachtet werden und eine geringstmögliche Oberflächenversiegelung  vorgesehen ist.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel stehen für den 1. Bauabschnitt im Haushalt bereit. Nach einer Kostenschätzung wird mit folgenden Baukosten einschl. Honorar gerechnet:

 

1. Bauabschnitt:               Birkenweg - Pfahlweg               455.000 Euro

 

Gemäß Erschließungsbeitragssatzung dient die Heimstättenstraße im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für die Herstellung des 1. Bauabschnittes 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden. Die Kosten für den Ausbau und die Beseitigung der vorhandenen Fahrbahnbefestigung sind nicht umlagefähig. Seitens der Verwaltung wäre, sofern Hocheinbau zur Ausführung kommt, abschließend zu klären, ob es sich bei Kosten für die Anbindung der Grundstücke  um  umlagefähige Kosten handelt.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt den 1. Bauabschnitt (Birkenweg – Pfahlweg) der Wilhelm- und Heimstättenstraße  noch in 2006 zu erneuern. Es wird mit einer Bauzeit von rd.6 Monaten gerechnet. Dabei soll für den gesamten Abschnitt  ein Neubau erfolgen. Eine weitere Unterteilung in Unterabschnitte wird als technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll angesehen.

 

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