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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/06/052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

1.     Stadtkernsanierung / Bahnhofsumfeldverbesserung

Nach der winterlichen Witterung werden die Arbeiten am Parkplatz des Tornescher Hofes einschließlich Umbau der Bahnhofsstraße zügig fortgeführt.

 

Fußgängerbrücke: Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn liegt vor. Die Bauvorbereitung (Genehmigungs-, Ausführungsplanung, Statik und Ausschreibung) erfolgt zur Zeit, dass mit einem Baubeginn (Gründung, Werkstattfertigung) im November 06 zu rechnen ist.

 

P+R-Anlage: Zur Zeit wird der Fiktiventwurf (ohne städtebauliche Aspekte) für die Prüfung/Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufgestellt.

 

Fahrradgarage: Die abschließende Entwurfsberatung ist im Bau-PlanA im Sept./Okt.06 vorgesehen.

 

Städtebauförderung o.a. Maßnahmen: Die Einbeziehung in die Städtebauförderung soll in einem Gespräch im Innenministerium am 02.05.06 geklärt werden.

 

2.     Geschwindigkeitsregelung Wilhelmstr./Heimstättenstr./Pastorendamm

Auf Antrag der Interessengemeinschaft hat sich der Petitionsausschuss des Landtages am 29.03.06 nach einer Ortsbesichtigung mit dieser Angelegenheit befasst. Nach Auffassung des Vorsitzenden konnte kein Rechtsverstoß an der getroffenen Regelung festgestellt werden. An der Anhörung waren auch Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Pinneberg, der Polizeistation Tornesch, der Polizeiinspektion Süd, des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr(LBV) und des Verkehrsministeriums S.-H. beteiligt. Der Petitionsausschuss wird Ende April eine Empfehlung abgeben.

 

Der Vertreter des LBV hat erklärt, dass auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 300 Kfz in der Spitzenstunde die Tempo 50-Regelung Bestand haben soll, da die herausgehobene Funktion des Straßenzuges Wilhelmstraße-Heimstättenstraße-Pastorendamm als verbindendes Glied zwischen 2 Landesstraßen (L107/L110) nicht änderbar ist. Die Geschwindigkeitsregelung (30) im Schulwegbereich ist davon nicht betroffen.

 

3.     Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen bis 2015

Die DIN 1986 (Teil30) fordert bis zum Jahr 2015 einen Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen. DIN gelten als anerkannte Regeln der Technik und sind damit rechtlich im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in der Abwassersatzung der Stadt Tornesch verankert. Mit dem Dichtheitsnachweis soll erreicht werden, dass Schmutzwasser nicht in das Grundwasser und umgekehrt Grund- und Sickerwasser(Fremdwasser) nicht in die Rohrleitung gelangen kann. Sofern die Dichtheit nicht gegeben ist, können für die Sanierung erhebliche Kosten auf die Grundeigentümer zukommen.

 

Mit dieser Berichterstattung soll ein umfassender erster Schritt getan werden, die Bürger zu informieren. Weitere Informationen erfolgen über Pressemitteilungen, Rundbriefe und eine Info-Veranstaltung in den kommenden Jahren. Seit 2005 werden die Bürger im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an der öffentlichen Kanalisation und Anträgen für Grundstücksentwässerungsanlagen informiert.

 

4.     Ausgleichsflächen

Am Beispiel des B-Plans 44 war im letzten Bauausschuss nach der Ausgleichsfläche gefragt worden. Im Grünordnungsplan ist hierzu eine Maßnahmefläche in der Größe von 975m² festgeschrieben worden.

 

Die Stadt Tornesch hat auf 2 zum Jahreswechsel erworbenen Flächen am Marschdamm (Flur 18 Flurstücke 283 und 284) die Maßnahmen für den B-Plan 59 (An der Alten Kapelle) und für den B-Plan 44 zusammengefasst.

Es handelt sich um eine der letzten Grünlandflächen am Marschdamm. Auf einer Gesamtgröße von 2915 m² lassen sich die notwendigen Maßnahmen sinnvoll bündeln.

Folgende Maßnahmen sollen den beiden Eingriffen zugeordnet werden:

 

1.)               Behutsame Entnahme der nicht standortgerechten Fichten

2.)               Rückbau von 2 Holzlauben

3.)               Anschieben einer Feuchtwaldfläche (Erlen) an der Westgrenze

4.)               Weitere Sukzession (Birken) an der Ostgrenze

5.)               Anlage eines Knickwalles an der Nordgrenze

 

Insgesamt soll sich die Fläche danach völlig frei entwickeln und so in das Birken- und Erlenwaldstadium hineinwachsen, wie es auf den Nachbarflächen vorhanden ist.

Eine Aufstellung der Stadt Tornesch über sämtliche Ausgleichsmaßnahmen wird in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses im Mai vorgelegt.

 

5.     Fußgängerlichtzeichenanlagen

Im Jahre 2005 musste die Lichtzeichenanlage an der Jürgen-Siemsen-Straße auf Höhe der Post erneuert werden (Alter: über 20 Jahre). Es wurde eine sogenannte „schlafende Anlage“ gebaut, die nur nach Anforderung auf Gelb und Rot springt. Anschließend verfällt die Anlage wieder in ihre Ruhestellung. Diese Anlagen sollen nach Möglichkeit kreiseinheitlich Verwendung finden. Ein Vorteil der Anlage ist die nicht unerhebliche Stromersparnis.

Aus Gründen der Vereinheitlichung wurde nun auch die zweite Fußgängerlichtzeichenanlage an der Jürgen-Siemsen-Straße in der Höhe am Steinberg als „schlafende Anlage“ umgebaut.

 

6.     Radweg Koppeldamm/Pastorendamm

Im Zusammenhang mit dem Umbau der Einmündung Koppeldamm/Pastorendamm und der neuen Beschilderung (abknickende Vorfahrt) wurde der Radweg am Koppeldamm um einige Meter in den Pastorendamm hinein verlängert, damit die Radfahrer nicht unmittelbar in der abknickenden Vorfahrt auf die Fahrbahn geleitet werden.

Im letzten Bauausschuss hat Frau Clauß hier eine Gefahrenquelle für Radfahrer bemängelt. Auf den Umstand hier kreuzender Radfahrer wurde zunächst mit einer Beschilderung (Zeichen: 138-10) hingewiesen. Darüber hinaus soll der Radweg im Pastorendamm um weitere 30 m verlängert werden, so dass die Radfahrer deutlich später auf den Pastorendamm auffahren und dadurch besser im Sichtfeld des Kraftfahrers liegen. Für die Verlängerung um 30 m werden etwa 3.500 € Baukosten fällig. Die Streckenverlängerung um 30 m hat den Vorteil, dass sie genau gegenüber der Auffahrt vom Parkplatz der Zeugen Jehovas endet und somit hier eine Absenkung für Roll- und Gehstuhlfahrer vorhanden ist.

 

 

gez. P. Borchert / R. Lutz

 

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