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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/14/941

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

1. Bericht des Verbandsvorstehers

 

Auf einen Bausachstandsbericht wird verzichtet, da keinen nennenswerten Maßnahmen durchgeführt werden, die über alltägliche Erhaltungsarbeiten hinausgehen.

 

Der Schulverband war von den Änderungen des neuen Schulgesetzes nicht betroffen, spürt jetzt allerdings die mittelbaren Auswirkungen im Bereich der Schülerbeförderung. Denn die Regionalschulen in Moorrege und Uetersen wurden per Gesetz in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Laut geltender Schülerbeförderungssatzung des Kreises Pinneberg werden nur die Kosten für die Beförderung zu der nächstgelegenen bzw. zuständigen Schule der jeweils gewählten Schulart vom Kreis anerkannt. Die Beteiligung des Kreises an den Schülerbeförderungskosten für die Schüler und Schülerinnen außerhalb dieses Bereichs der Klaus-Groth-Schule fällt nun nach der Kreissatzung weg. Als solches wäre der Schulverband gezwungen die Kosten allein zu tragen. Eine Refinanzierung über die Schulkostenbeiträge wäre nicht auskömmlich.

Die Schüler und Schülerinnen der 6. bis 10. Klassenstufe haben Bestandsschutz. Nur die Schüler und Schülerinnen, die neu an die Klaus-Groth-Schule kommen, haben in der Regel keinen Anspruch mehr.

Es wurde bereits ein Schreiben an den Landrat verfasst und auf diese neue Situation hingewiesen. Eine Antwort steht noch aus. Weiter wurde den Eltern mitgeteilt, dass diese zunächst die Kosten für die Beförderung ihrer Kinder selber tragen müssen. Weiter wurde aber auch zugesagt, dass, wenn eine Möglichkeit gefunden werden sollte, nach der die Kosten anerkannt werden können, die dann anerkennungsfähigen Kosten auch rückwirkend erstattet würden.

Es wäre dem Schulverband freigestellt die Beförderung entgegen der Vorgaben des Kreises zu übernehmen. Mögliche Mehrkosten, rechtliche Rahmenerfordernisse und Refinanzierungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft. Ein Vorschlag hierzu soll für die nächste Sitzung vorbereitet werden.

 

Der Haushalt 2014 ist nach wie vor nicht ausgeglichen und wird mit einem Fehlbetrag abgeschlossen werden. Voraussichtlich wird der Schulverband Tornesch-Uetersen die Mitgliedskommunen auffordern, diesen Fehlbetrag auszugleichen. Die Mitglieder Tornesch und Uetersen müssen sich demnach auf Forderungen des Schulverbandes zum Ausgleich dieses Fehlbetrages einstellen. Auch im kommenden Haushaltsjahr muss die Finanzierung des Schulverband Tornesch-Uetersen dringend überarbeitet werden.

 

Der Entwurf des Haushalts 2015 wird in der Sitzung am 18.02.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2. Bericht der Schulleitung

 

Der Bericht wird in der Sitzung mündlich gehalten und dann der Niederschrift beigefügt.

 

 

 

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