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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/14/945

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Schulleiterin der KGST, Frau Wittmaack, stellte am 15.09.2014, einen Antrag auf Begleitung von derzeit 10 Schülerinnen und Schülern des 8. Jahrganges zur Sicherstellung des Überganges von der Schule in den Beruf. Hinzu kommen die bereits getesteten Schüler und Schülerinnen des 9. Jahrgangs, so dass man durchschnittlich mit 20-25 Schülern rechnen kann, die betreut werden müssen. Bei der Testung wird folgendes Verfahren angewandt:

 

1.              Alle Schülerinnen und Schüler machen im 7.Jahrgang eine Profilanalyse.

2.              Die Berufsvorbereitung findet für alle ab dem 8.Jahrgang statt.

3.              Im 8. Und 9. Jahrgang findet jeweils ein Praktikum statt.

4.              Schüler und Schülerinnen deren Schulabschluss aufgrund einer Lernschwäche nicht erkennbar ist, werden dem Arbeitsamt gemeldet. Diese nehmen dann im ersten Schulhalbjahr des 9.Jahrgangs an einen psychologischen Test teil. Das Testergebnis ist dann für das Arbeitsamt Grundlage um alles Weitere für die Schüler und Schülerinnen in die Wege zu leiten. Erst dann wird entschieden, ob eine Reha Maßnahme erforderlich ist oder die weitere Schullaufbahn in einer Flex-Klasse fortgeführt werden sollte. Die Flex- Klassen sollen es ermöglichen in einem längeren Zeitraum den Hauptschulabschluss zu machen. Im Rahmen von Reha Maßnahmen sind verschiedene Anbieter als Arbeitgeber für das Arbeitsamt tätig um über Berufsvorbereitende Maßnahmen z.B. eine theoriereduzierte Ausbildung zu ermöglichen.

 

Bei Schließung der Wilhelm-Busch-Schule wurde beschlossen, dass die schülerbegleitende Hilfe (SBH) für die Tornescher Kinder auch an der KGS fortgesetzt wird. Das ist seinerzeit auch so geschehen. Die Landesförderung hierzu war seinerzeit schon im Jahr 2007 ausgelaufen, so dass nach diesem Beschluss eine freiwillige Leistung gewährt wurde.

 

Zwischenzeitlich werden an der KGST alle Jahrgänge unterrichtet und wie bekannt, werden an der Schule Schüler und Schülerinnen aus Tornesch, Uetersen und anderen Gemeinden unterrichtet, so dass der am Übergang seinerzeit gefasste Beschluss, nur für die Tornescher Kinder diese Beratungsleistung weiter vorzuhalten, zu überprüfen ist.

 

Eine Untersuchung hat ergeben, dass die Stadt Uetersen die Betreuung der I-Kinder als freiwillige Leistung vornehmlich an der Geschwister-Scholl-Schule sicherstellt. Zudem werden 4 Wochenstunden dieser Betreuungsleistung an der Rosenstadtschule erbracht und der verbleibende Stundenanteil dieser beschäftigten sehr versierten Ganztagskraft wurde an die Gemeinschaftsschule in Moorrege vergeben. Bislang hat der Fachdienstleiter Jugend mit einem geringeren Anteil die Betreuung und Beratung dieser I-Kinder insoweit sichergestellt, dass vorgegebene Termine für psychologische Tests und Schulanmeldungen eingehalten wurden. Der Besuch von Praktikumsstellen sowie die nachschulische Betreuung waren jedoch mit den zur Verfügung stehenden Personalstunden nicht sicherzustellen. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat des Kreises Pinneberg, der mitteilte, dass eigentlich die Sonderschullehrerinnen und –lehrer diese Aufgabe wahrzunehmen haben. Es ist jedoch bekannt, dass die Förderstunden für Kinder mit Integrationsbedarf an den Regelschulen sehr knapp bemessen sind und so die Frage zu stellen ist, ob der Bedarf tatsächlich gedeckt ist.

 

Es ist über den von der Schulleitung gestellten Antrag zuerst in der nächsten Sitzung des Schulverbandes zu entscheiden. Sofern diese freiwillige Leistung weiterhin gewährt werden soll, müsste eine zusätzliche Stelle für eine/n Sozialpädagog/en/in eingeworben werden. Der notwendige Stundenanteil würde sich auf ca. eine halbe Stelle erstrecken.

Die halbe Stelle für die Betreuung der I-Kinder würde zulasten des Haushaltes der KGS gehen. Da es sich hierbei nicht um eine Aufgabe der Schulsozialarbeit handelt, muss zunächst davon ausgegangen werde, dass für diese Stelle keine Zuschüsse beantragt werden können.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Da die Stadt Tornesch die Geschäftsführung für die KGS vornimmt, würde auch die  Personalanstellung bei der Stadt Tornesch erfolgen. Die Personalkosten sind je nach Qualifikation des Stelleninhabers an die Stadt Tornesch zu erstatten. Die Kosten können voll in den Schullastenausgleich einbezogen werden.
 

 

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Beschlussvorschlag

 

Zu E: Beschlussempfehlung 

1.) Die schülerbegleitenden Hilfen sollen als freiwillige Leistung beibehalten werden.

2.) Die Stadt Tornesch wird gebeten eine halbe Stelle für einen Sozialpädagogen oder eine -pädagogin im Stellenplan 2015 aufzunehmen. Die Mittel für die Personalkostenerstattung werden in den Haushaltsplan 2015 eingestellt.
 

 

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