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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu A:

Die Stadt Tornesch hat im Frühjahr 1998 einen Vertrag zur Mitnutzung einer privaten Kompostierungsanlage geschlossen (siehe Anlage).

Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und läuft bis zum 31.12.2007. Danach verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei mindestens 12 Monate vor Vertragsablauf erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will (§3 Abs. 1).

Sollten hier also Änderungen gewünscht werden, müssten sie noch in diesem Jahr verhandelt werden.

 

Zu B:

Die Mitnutzung der Anlage hat sich für die Stadt aus mehreren Gründen gelohnt:

Zum Einen bietet man dadurch der Bevölkerung eine bequeme Art der Abfallentsorgung an – auch wenn es zu Einzelpunkten leise Kritik gibt. Ganz wichtig aber ist, dass dadurch der Vermüllung der Landschaft deutlich Einhalt  geboten wird.

 

Der zweite große Vorteil ist die Mitnutzung der Anlage für den eigenen Baumschnitt sowie den Grünabfall aus den städtischen Anlagen. Allein dieser Vorteil hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 € (die Kosten der Stadt Harrislee für Mitnutzung für nur diesen einen Zweck).

Allein aus diesem Grund ist der Vertrag unbedingt fortzusetzen. Ein Abtransport auf eine eigene Kippe/Deponie wie früher in Tornesch wäre heute nicht mehr möglich.

 

Eine Benutzung anderer Anlagen für den Bauhof oder auch die Bürger - dabei könnte man an die GAB oder Heidorn denken - hat den gravierenden Nachteil der deutlich größeren Entfernung und damit höhere Fixkosten.

Aus all diesen Gründen ist nach Ansicht der Verwaltung der Vertrag nach Möglichkeit zu verlängern.

 

Vor diesem Hintergrund wurden Verhandlungen mit dem Betreiber geführt, ob er eine Verlängerung überhaupt anstrebt. Gleichzeitig wurde die allgemein unsichere Haushaltslage der Kommunen wie auch der jüngst weggefallenen Zuschuss des Kreises (4.700 €) angesprochen. Der Betreiber wäre bereit diesen entgangenen Zuschuss als Rabatt zu gewähren, wenn er eine weitere Laufzeit von 5 Jahren fest mit einer Option von weiteren 5 Jahren erreichen kann. Dann würde die Nutzungsentschädigung 21.000 € pro Jahr betragen. Gleichzeitig würde ihm gestattet in Zeiten immer interessanter werdenden Holzgeschäfts (nur Starkholz) hier nach geeigneten Verwertungen zu suchen.

 

Als Alternative wäre eine jährliche Laufzeitverlängerung ebenso möglich, dann allerdings zu den finanziell schlechteren Bedingungen von 25.300 € p. a.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein geschlossener Abfallkreislauf verwertet den erzeugten Kompost auf den landwirtschaftlichen Flächen. Parallel dazu kann das Starkholz zukünftig auch als Energieträger genutzt werden.

Die Stadt beugt durch eine für den Bürger bequeme Abfallabnahme der Vermüllung vor der Landschaft vor. Gleichzeitig werden die Grünabfälle der Stadt selbst ordnungsgemäß entsorgt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Aus finanzieller Sicht ist gerade das Angebot mit der längeren Laufzeit zu günstigeren Konditionen zu empfehlen.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der UA befürwortet die Vertragsverlängerung für die Mitnutzung der Kompostierungsanlage und spricht sich für die Verlängerung um 5 Jahre und der Option um weitere 5 Jahre bei einem Haushaltsansatz von 21.000 €/a aus.

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