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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/06/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hat dem Umweltausschuss über sämtliche Ausgleichsmaßnahmen bereits vor 2 Jahren eine Liste vorgelegt.

Diese Liste soll hiermit fortgeschrieben werden (siehe Anlage).

Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass eine Stadt die Ausgleichsmaßnahmen nicht ohne Kontrolle durchführen kann.

Im Februar 2006 hat die Untere Naturschutzbehörde die bis dahin fertiggestellten Ausgleichsmaßnahmen auf ihre Durchführung und ihre Effizienz hin abgenommen. Besonders positiv wurde in diesem Zusammenhang von mehreren Maßnahmen in einem Raum hervorgehoben.

Als Beispiel seien die Maßnahmen zwischen den Regenrückhaltebecken „Am Goldenen Stern“ und „Spritzloh“ erwähnt.

Hier haben diverse Ausgleichsmaßnahmen ein ganzes Gebiet (über 5 ha) positiv verändert.

Im Einzelnen handelt es sich um die Ausgleichsmaßnahmen für die B-Pläne 38 (Hawesko), 52 mit 1. Änderung (Hellermann), 39 mit 1. Änderung (Gohrbandt) sowie das Regenrückhaltebecken „Am Golden Stern“.

Eine weitere Zusammenfassung des Ausgleichs für mehrere B-Pläne findet z. Zt. am Marschdamm (Flur 18, Flurstücke 283 und 284) statt. Hier werden die B-Pläne 44 und 59 ausgeglichen.

 

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen auf der 2915 m² großen Fläche durchgeführt:

 

1.)               Behutsame Entnahme der nicht standortgerechten Fichten

2.)               Rückbau von 2 Holzlauben

3.)               Neuanlage einer Feuchtwaldfläche (Erlen) an der Westgrenze

4.)               Weitere Sukzession (Birken) an der Ostgrenze

5.)               Anlage eines Knickwalles an der Nordgrenze

 

Insgesamt soll sich die Fläche danach völlig frei entwickeln und so in das Birken- und Erlenwaldstadium hineinwachsen, wie es auf den Nachbarflächen vorhanden ist.

 

Spätestens seit Einführung des Umweltberichts in das Baurecht (Baurechtsnovelle aus 2004) soll neben der Ausgleichsberechnung auch auf die Ausgleichsverpflichtung näher eingegangen werden.

Das kann im Einzelfall bis zur genauen Benennung der Fläche führen, gleichzeitig kann aber der Darstellung auch durch den Hinweis auf das vorhandene Ökokonto Genüge geleistet werden. Nach dem derzeit umlaufenden Entwurf für das neue Landesnaturschutzgesetz soll zukünftig die Pflicht zur Aufstellung eines GOP (Grünordnungsplan) entfallen. Es bleibt abzuwarten wie sich dies wiederum auf die zeitnahe Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen auswirken wird.

 

Eine Aufstellung der Stadt Tornesch über sämtliche Ausgleichsmaßnahmen liegt in Tabellenform bei.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

 

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