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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/987

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Aufstellung des B-Plans 90 erfolgt im Parallelverfahren zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Vorlage VO/15/007 enthält weitere Informationen dazu.

 

Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 90 ist die Vereinfachung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem bereits heute von dörflicher Bebauung geprägten Bereich am Ortsrand Esingens, der planungsrechtlich jedoch zurzeit als Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft ist. Weiteres Ziel ist die landschaftsbildgerechte Einbettung des Siedlungsbereiches.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Für die beiden Teilflächen an der Pinneberger Straße (L107) und an der Straße Kreyhorn, wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 90 aufgestellt. Planungsziele sind die Vereinfachung von Bauvorhaben in einem bereits heute von dörflicher Bebauung geprägten Bereich am Ortsrand Esingens und die landschaftsbildgerechte Einbettung des Siedlungsbereiches.

 

Teilfläche 1 umfasst das Gebiet südlich der Straße Kreyhorn und nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca. von ca. 85 m auf einer Länge von ca. 90 m.

 

Teilfläche 2 umfasst ein Gebiet nördlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca 60 m bis ca. 75 m auf einer Länge von ca. 115 m.

 

  1. Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 90 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


 

 

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Anlagen

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