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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Jahresabschluss des Abwasserbetriebes Tornesch für das Haushaltsjahr 2013 ist von der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im August und September 2014 geprüft worden.

Die Schlussbesprechung fand am 09. Dezember 2014 statt.

 

Für den Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:

 

" Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserbetrieb Tornesch, Tornesch, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Schleswig-Holstein und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 95n GO und entsprechend § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagerbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Eig. VO für das Land Schleswig-Holstein vom 15.08.2007, geändert durch Verordnung vom 07.12.2012 in der geprüften Fassung unverändert von der Ratsversammlung festzustellen. Er ist mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers, der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Ratsversammlung und der Behandlung des Jahresergebnisses gem. § 14 Abs. 5 KPG bekannt zu machen. Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 19.298.656,53 € ab. In der Ergebnisrechnung sind die Erträge mit 3.284.957,97 € und die Aufwendungen mit 3.254.729,68 € ermittelt worden. Der Jahresgewinn beträgt 30.228,29 €.

 

Der Eigenkapitalanteil beträgt ohne Berücksichtigung der empfangenen Ertragszuschüsse 20,4 % (Vj. 18,5 %) Die Eigenkapitalausstattung ist unter Berücksichtigung der Ertragszuschüsse - bezogen auf die Bilanzsumme - angemessen.

 

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 teilt das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg der Stadt Tornesch mit, dass zu dem Prüfbericht des Abwasserbetriebes Tornesch keine ergänzenden Feststellungen seitens des Gemeindeprüfungsamtes getroffen werden.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form zu beschließen.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 30.228,29 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

„Der Jahresabschluss 2013 des Abwasserbetriebes Tornesch wird in der vorgelegten, von der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 19.298.656,53 € festgestellt. In der Ergebnisrechnung sind die Erträge mit 3.284.957,97 € und die Aufwendungen mit 3.254.729,68 € ermittelt worden. Der Jahresgewinn beträgt 30.228,29 € und wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 

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