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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses wurde angekündigt, dass es eine weitere Möglichkeit für die Essensausgabe auf dem Gelände der Johannes-Schwennesen-Schule geprüft wird. Ende Dezember ist eine der Wohnungen unter dem Dach der Schule frei geworden, so dass diese Fläche mit in die weitere Planung einbezogen werden konnte. Die kleineren Räume (z.B. Raum 11) werden auch als Lagefläche für den Schulbetrieb benötigt. Teile davon können in die freie Wohnung ausgelagert werden, so dass hier neue Planungen möglich werden.

Aufgrund der knappen Raumressourcen ziehen Überplanungen auch Änderungen in anderen Bereichen nach sich. Es ist eine Kostenschätzung in der Anlage beigefügt. Auch hier sind nur Skizzen dargestellt. Details werden in der Sitzung noch einmal genau vorgestellt.

Es gibt 4 Varianten, wie der Umbau durchgeführt werden kann:

  • Variante 1a: nur Umbau im Essensbereich ohne Umwandlung des Computerraums in einen Klassenraum, ohne Fahrstuhl,
  • Variante 1b: nur Umbau im Essensbereich ohne Umwandlung des Computerraums in einen Klassenraum, mit Fahrstuhl,
  • Variante 2a: Umbau im Essensbereich und Umwandlung des Computerraums in einen Klassenraum, ohne Fahrstuhl,
  • Variante 2b: nur Umbau im Essensbereich und Umwandlung des Computerraums in einen Klassenraum, mit Fahrstuhl.

 

Variante 1a und 1b sind die Minimallösungen, so dass zwingend ein für den Ganztag benötigter Raum für den Ganztag wegfiele und wieder die Abläufe im Ganztag komplett neu geplant werden müssten. Ist zu erwarten, dass die Nutzung von EDV in Klassenräume verlagert werden wird und dadurch der Computerraum ohnehin überflüssig werden würde. Daher wird hier Variante 2a oder 2b empfohlen.

 

Es sind bereits für 2015 170.000 € für die Einhausung der WC-Anlage eingeplant, die z.T. anders genutzt werden können. Die Nutzungsentschädigung für die Schützenhalle i.H.v. 7.200 € wird zukünftig erspart.

Eine kurzfristige Realisierung wäre noch sehr knapp möglich. Die großen Bauarbeiten sollten in den Sommerferien durchgeführt werden.

 

Die Schule bzw. der Ganztag wünscht sich eine Möglichkeit den Mittagstisch im oder am Gebäude einzunehmen. Im Erdgeschoss sollen im Anbau deshalb der jetzige HSU-Raum (Raum 9) und der gegenüberliegende Klassenraum (Raum 10) zusammengefasst werden. Die Wände sollen raus genommen werden und durch Trennwände ersetzt werden. Dadurch soll der Raum vielfältig nutzbar bleiben, so dass hier vormittags im Unterricht und nachmittags im Ganztag eine Nutzung als HSU-Raum möglich sind wird. An den jetzigen Klassenraum (Raum 10) grenzt ein Lagerraum (Raum 11) an, der aber bisher auch als Kleingruppenraum genutzt wird. Dieser Raum kann als Vorbereitungsküche für den Mittagstisch ausgebaut werden. Zudem sollen die Planungen berücksichtigen, dass die Schule die Küche auch nutzen kann. Beide Räume sollen eine Zugangsmöglichkeit zum Schulhof erhalten, so dass auch der rückwärtige Teil der Schule belebt wird. Dadurch kann auch der Notausstieg im Flurbereich wegfallen bzw. der Flur kann den Räumen zugeschlagen werden. Dadurch wird ein Anbau als Mensaanbau überflüssig. Es werden neue Möbel und Geschirr für den Mittagstisch benötigt. Hier sollten zu den Baukosten noch einmal 15.000 € veranschlagt werden.

 

„Ist“:                                                                            „Soll“:

Dennoch ist die jetzige Situation mit den Toiletten nicht zufriedenstellend. Die Einhausung des Eingangsbereiches ist bereits für 2015 mit 170.000 € eingeplant. Aufgrund einer möglichen Überplanung wurde auch die Lösung der bisherigen Planung noch einmal in Frage gestellt. Besser wäre es, die vorhandene Toilettenanlage zu drehen und ein behindertengerechtes WC neu zu schaffen.

Bereits die nach innen liegenden Eingänge zu den Toiletten verbessern die energetische Situation erheblich und die Kinder müssen nicht mehr die schweren Türen öffnen. Die Zugänge nach außen werden geschlossen.

Die Bereiche, die für die Lagerung der Reinigungsgeräte benötigt werden, werden in einen neu geschaffenen Lagerraum (siehe Tür 105), der von der Fläche der Küche abgeht, untergebracht.

 

Durch den neu geschaffenen Essensbereich fällt ein Klassenraum (Raum 10) weg, der aber in dem Computerraum neu geschaffen werden kann. Dann ist im Erdgeschoss nur noch ein Klassenraum vorhanden. Diese Klasse muss dort verbleiben, weil ein Kind aus dieser Klasse keine Treppen steigen kann. Im Rahmen der Inklusion sind die baulichen Voraussetzungen für einen Fahrstuhl zu schaffen. Dieser Fahrstuhl könnte zentral in der Pausenhalle integriert werden. Flächen hierfür müssten aus dem Lehrerzimmer und dem umgebauten Computerraum entnommen werden. Die Fläche ist schraffiert dargestellt.

Der Computerraum (Raum 13) im 1. Obergeschoss soll den weggefallenen Klassenraum im Erdgeschoss kompensieren. Allerdings ist die Raumgröße als Klassenraum zu klein, so dass der angrenzende Raum 14 dem Klassenraum zugeschlagen werden soll und der Eingangsbereich des Raumes 15 angepasst werden muss.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die genauen Kosten sind in der Anlage beigefügt. Die Variante 2b kostet 365.736,00 € plus ca. 15.000 € für Mobiliar, insgesamt 380.736,00 €. Es sind bereits 170.000 € in der Finanzplanung hinterlegt, die umgewidmet werden müssen. Die fehlenden Mittel sind im Nachtragshaushalt 2015 bereit zu stellen und können aus dem derzeitigen Überschuss aus dem Finanzplan 2015 gedeckt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Die vorgestellte Variante 2a wird befürwortet und die Verwaltung wird beauftragt eine genaue Planung zu erstellen. Die eingeplanten Mittel für die Einhausung der Toilettenanlage sollen entsprechend umgewidmet werden. Die Mittel sollen im Nachtrag eingeworben werden und als überplanmäßige Ausgabe vorzeitig bereit gestellt werden.

 

 

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Anlagen

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