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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/126

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Büchereiverein Schleswig-Holstein teilte am 23. April 2015 schriftlich mit, dass er zum 01. Januar 2016 auf eine pauschalierte Bezuschussung der Personalkosten für all seine Büchereiverträge wechselt.

Der ausschlaggebende Grund für die Umstellung auf eine Pauschalierung der Personalkostenzuschüsse ist das Haushaltsdefizit des Büchereivereins. Der Verein spart durch die Umstellung Personal ein. Diese Personalkosteneinsparung lässt sich derzeit besonders gut realisieren, weil eine Mitarbeiterin wegen Eintritt in den Ruhestand ausscheiden wird.  Darüber hinaus wirbt der Verein für eine erhöhte Transparenz durch die Pauschalierung, da das jetzige Verfahren sehr aufwendig und intransparent ist.

Das pauschalierte Verfahren basiert auf dem Umstand, dass die durchschnittlichen Kosten je Stelle und Entgeltgruppe der Stufe 5 entsprechen. Für den Fall, dass eine Bücherei Beschäftigte hat, die mehrheitlich nach Stufe 6 bzw. 6+ eingestuft sind, erfährt sie durch das neue Bezuschussungsverfahren einen finanziellen Nachteil. Werden junge Mitarbeiter eingestellt, profitiert die Bücherei hingegen von dem neuen System.

 

Die Stadtbücherei Tornesch hat für das Jahr 2014 Personalkostenzuschüsse in Höhe von 36.607,70 € erhalten. Nach dem pauschalen Modell belief sich die Höhe der Personalkostenzuschüsse auf 35.531,71 €. Der Verlust für die Stadt Tornesch bei einer Pauschalierung für 2014 liegt demnach bei 1.075,98 €.

Vorteile einer Mitgliedschaft im Büchereiverein erwachsen auch aus Vergünstigungen bei Bestellungen von Büchern und Medien. Der Rabatt von bis zu 10% wird jedoch nur weitergegeben, wenn nahezu alle Bücher und Medien über den Büchereiverein eingekauft werden. Das lässt sich jedoch nicht immer realisieren. 

 

Sollte dem Änderungsvertrag des Büchereivereins nicht zugestimmt werden, wäre der Büchereivertrag insgesamt gekündigt. Die Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung des Büchereiwesens werden gem. § 17 Abs. 1 FAG SH i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ausschließlich an die Gemeinden, Kreise und Ämter ausgeschüttet, die Mitglieder des Büchereivereins sind. Somit würden keine Zuschüsse mehr gewährt werden, wenn der Vertrag gekündigt werden würde und die Mitgliedschaft nicht mehr besteht.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Wegen der bekannten Besetzung wird sich die künftige Förderung der  Stadtbücherei Tornesch geringfügig reduzieren. Für das Jahr 2014 wurde bei der Vergleichsberechnung eine Reduzierung in Höhe  von 1.075,98 ermittelt.   Die genaue Höhe der finanziellen Zuschüsse für die Folgejahre kann nicht abschließend beziffert werden, da die Zuschüsse für jedes Jahr neu vom Büchereiverein aufgrund der aktuellen Stellenbesetzungen berechnet werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung:

Dem Vorschlag des Büchereivereins zur Änderung der Zuschussermittlung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, den Änderungsvertrag mit dem Büchereiverein zu schließen.

 



 

 

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Anlagen

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