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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/15/129

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Fußgängerbrücke am Bahnhof

Das Gutachten zum Beweisbeschluss des Landgerichts Itzehoe im Beweissicherungsverfahren zur Feststellung der Schäden an den Aufzügen der Fußgängerbrücke und deren Ursachen wurde mit Datum vom 25.06.2015 erstellt und den beteiligten Parteien am 08.07.2015 durch das Landgericht zur Stellungnahme überlassen. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen läuft – vorbehaltlich möglicher Verlängerungsanträge – bis zum 28.08.2015.

 

Inhaltlich kommt der Gutachter im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass die Schäden an den technischen Anlagen der Aufzüge nicht auf Kondensation, sondern auf übermäßigen Feuchtigkeitseintrag durch Nutzer zurückzuführen sind. Die Anlagen sind weder ausreichend gegen den Feuchtigkeitseintrag geschützt, noch sind Vorkehrungen berücksichtigt worden, die einen zügigen Abtransport der eingebrachten Feuchtigkeit gewährleisten. Welche Konsequenzen sich aus diesen Feststellungen ergeben werden muss nach Wertung der Stellungnahmen durch das Gericht abgewartet werden.

Hinsichtlich der Instandsetzung der Anlagen hat der Gutachter Kosten in Höhe von ca. 25.000,-€ beziffert. Leider hat er sich nicht zu den Maßnahmen und Kosten geäußert die erforderlich sind, um einen künftigen Feuchtigkeitseintrag zu verhindern und ein Abtrocknen zu ermöglichen. Ohne solche Maßnahmen ist jedoch trotz Instandsetzung kurz– bis mittelfristig mit einer wiederkehrenden Schadenssituation zu rechnen.

Nach erfolgter Rechtsberatung wird  die Stadt Tornesch in Ihrer Stellungnahme eine diesbezügliche Ergänzung des Gutachtens erbitten und  darstellen, dass die Korrosionsschäden zunächst durch Kondensation entstanden sind. Erst nach Belüftung der Türme durch dauerhaft geöffnete Türen hat der fortgesetzte Feuchtigkeitseintrag durch Nutzer die Situation  nachhaltig verschärft. Das derzeitige Schadensbild ist nach Auffassung der Stadt auf ein Zusammenwirken beider Ursachen zurückzuführen.

Laut anwaltlicher Auskunft ist zu befürchten, dass sich das Verfahren bis hin zu einer Verursacherfeststellung und Kostenverantwortlichkeit noch monate- bis jahrelang hinziehen könnte. Ein Stillstand der Anlage zu Lasten der Allgemeinheit bis dahin ist nicht hinnehmbar. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Anlage soweit Instand zu setzen, dass eine Inbetriebnahme wieder möglich ist. Da die Beweiserhebung hierzu abgeschlossen ist, kann die letztendliche Kostenträgerschaft im weiteren Verfahren geklärt werden. Da die Stadt in Vorlage tritt trägt sie das Risiko, dass sich im weiteren Verfahren Umstände ergeben könnten, die einen Regressanspruch verhindern. In diesem Fall gehen  die Kosten dauerhaft zu Lasten der Stadt.

 

 

Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 107

Mit Beschluss vom 01.06.2015 hat der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung aufgefordert, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 107 auf den Teilstücken  zwischen

a. Tornesch und Heidgraben  und

b. Tornesch und Prisdorf

auf Tempo 50 zu erwirken.

Die zuständige Verkehrsaufsicht beim Kreis Pinneberg hat mit Anordnung vom 14.08.2015 zu b. verfügt, die Ortstafel auf die Gemeindegrenze zwischen Tornesch und Prisdorf zu verschieben, so dass dort das gewünschte Tempolimit realisiert werden kann.

Zu a. ist eine Verschiebung der Ortstafel und damit eine Geschwindigkeitsreduzierung mit der Begründung abgelehnt worden, dass die jeweiligen Ortstafeln am Ende bzw. am Beginn der geschlossenen Bebauung stehen. Überdies sei eine weitere Einschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  nicht geboten, da eine besondere Unfall- oder Gefährdungslage nicht erkennbar sei. Allerdings nimmt der Kreis die vorgetragene Problematik von zu schnell in die Stadt Tornesch einfahrenden Fahrzeugen insofern auf, als er eine zusätzliche Ortstafel linksseitig am Ortseingang anordnet, so dass einfahrende Fahrzeuge den Beginn der geschlossenen Ortschaft frühzeitig erkennen können.

 

Verkehrsbelastung auf der Ahrenloher Straße

Ebenfalls am 01.06.2015 hat der Bau- und Planungsausschuss eine Prüfung folgender Maßnahmen beschlossen; die vorläufige Stellungnahme des LBV wurde jeweils hinzugefügt.

 

  1. Als erste Maßnahme Aufstellen von Geschwindigkeitstafeln zwischen Kreisel und Tunnel stadtein- und stadtauswärts, wie sie sich bereits im Innenstadtbereich bewährt haben.

      Die Errichtung ist Angelegenheit der Stadt, die die erforderlichen Haushaltmittel bereitstellen muss. Für eine feste Installation ist ein entsprechender Nutzungsvertrag mit dem LBV zu schließen. (Die Kosten für die 5 Dialogdisplays in der Innenstadt lagen im Jahr 2012 bei knapp 30.000,-€)

  1. Regelmäßige Kontrollen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten.

      Solche Kontrollen sind nicht Aufgabe des LBV, sondern der Polizei. (Eine direkte Einflussnahme ist somit nicht möglich.)

  1. Zwischen 22 und 6 Uhr aus Lärmschutzgründen die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Wilhelmstraße und Kreisel, wie auf der B 431 in der Ortsdurchfahrt Wedel.

      Das Ergebnis über die  Prüfung dieser Regelung steht noch aus.

  1. Ausbesserung der Straßenschäden. Die Löcher in der Straße sorgen für zusätzlichen Lärm, besonders, wenn LKW sie durchfahren.

      Die Straßenunterhaltung ist zwar Aufgabe des LBV, allerdings ist in der Planung für 2016/17 nur das Teilstück zwischen Kreisel und BAB vorgesehen, nicht das Stück Kreisel – Tunnel. Der Wunsch wird bei der künftigen Planung geprüft.

  1. Bei der nächsten Erneuerung der Straßenoberfläche soll Flüsterasphalt eingebaut werden.

      Eine solche Maßnahme ist innerhalb geschlossener Ortschaften nicht üblich, weil sie aufgrund der vorherrschenden Fahrzeuggeräusche wirkungslos ist.

  1. Einbau von Schallschutzfenstern und, wo möglich und gewollt, von Schallschutzwänden.

      Der Einbau von Schallschutzfenstern und –wänden ist nicht Aufgabe des LBV sondern der Anlieger bzw. der Kommune. Eine Landesstraße hat im Übrigen die Funktion, den Verkehr aufzunehmen.

  1. Verbreiterung des Radweges auf der Nordseite der Ahrenloher Straße (er gehört der Stadt Tornesch), um ihn durchgehend bis zur Autobahn beidseitig befahrbar und damit sicherer und attraktiver zu machen. Bislang ist das nur zwischen der Wilhelmstraße und der Polizei möglich.

      Die Verbreiterung des städtischen Radweges ist Angelegenheit der Stadt. (die Verfügbarkeit der erforderlichen Grundstücke entlang des Radweges ist ebenso zu prüfen, wie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für einen notwendigen Grunderwerb und die Durchführung der Maßnahme. Die Anlieger waren seinerzeit nicht bereit mehr Grundstücksflächen für einen breiteren Radweg abzugeben. Ob sich die Meinung inzwischen geändert hat wäre ggfs. zu prüfen.)

 

Norderstraße

Die Baumaßnahme verläuft weiterhin unproblematisch.

 

Tornesch am See

B-Plan 65 „ Kuhlenweg – Kreisverkehrsplatz“

Die Fertigstellung des Seerosenrings ist für Ende Oktober vorgesehen.

B-Plan 72 „Baumschulenweg – Ahrenloher Straße“

Die Fa. Semmelhaack hat mit der Errichtung der geplanten Wohnbebauung begonnen. Im Bereich der öffentlichen Erschließungsstraßen Elfenstieg und Riesenweg verlegen die Stadtwerke Tornesch GmbH z.Z. die Rohrleitungen für die Wärmeversorgung.

B-Plan 78 „Kuhlenweg – Schäferweg“

Die bei Beginn der Erschließungsarbeiten durch einen unvorhersehbaren überregionalen Lieferengpass auf dem PEHD-Rohrleitungssektor eingetretene 4-wöchige Zeitverzögerung konnte durch einen entsprechenden Einsatz der Baufirma vollständig kompensiert werden, so dass, wie ursprünglich vorgesehen, die Baustraße am 30.07.2015 abgenommen werden konnte. In der 34. KW ist im Zanderbogen mit der Errichtung des ersten Einfamilienhauses begonnen worden.

B-Plan 79 „Kuhlenweg – Großer Moorweg“

Die Erschließungsarbeiten liegen vor dem Terminplan, so dass die in den Kaufverträgen zugesicherte Grundstücksübergabe Anfang Oktober erfolgen kann.

 

 

Fahrradgarage

Das Planungsbüro erarbeitet die durch den Zuwendungsgeber veranlassten und während der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erörterten Anpassungen. Die geänderten Unterlagen sind für Mitte September avisiert.

 

K 22

Das aktualisierte Verkehrsgutachten liegt zur weiteren Verwendung im Ministerium. Die Fortsetzung des Verfahrens bleibt abzuwarten.

 

Verkehrsentwicklungsplan

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Ergebnisse sind zum Zeitpunkt der Einladung noch nicht bekannt und werden ggfs. mündlich ergänzt.
 

 

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Anlagen

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